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Ausbildungsbeihilfe - SMS

Zuständige Institution

Sozialministeriumservice (SMS) – Landesstelle Vorarlberg
Rheinstraße 32/3
6903 Bregenz
Tel: +43 5574 6838
Fax: +43 5 9988 7205
E-Mail
Website 

Beschreibung

Für einen behinderungsbedingten Mehraufwand im Rahmen einer weiteren Schul- oder Berufsausbildung nach Abschluss der Schulpflicht kann für die weitere Ausbildung von der zuständigen Landesstelle des Sozialministeriumservice (früher: Bundessozialamt) eine Ausbildungsbeihilfe gewährt werden.

Bei einer weiteren schulischen oder universitären Ausbildung erfolgt keine Einstufung nach dem Grad der Behinderung. Für den Antrag ist jedoch ein ärztliches Gutachten beizubringen, das den Grad der Behinderung beschreibt.

Der Antrag auf Ausbildungsbeihilfe kann jederzeit eingebracht und muss jedes Jahr erneut gestellt werden. Die Beihilfe wird so lange gewährt, bis die Ausbildung abgeschlossen ist oder die Anspruchsvoraussetzungen nicht mehr bestehen.

Zielgruppe

Folgende Schüler:innen können diese Beihilfe beziehen:

  • Schüler:innen nach Abschluss der 10. Schulstufe (mittlere oder höhere Schule)
  • Schüler:innen an einer Pflichtschule in einem Internat
  • Schüler:innen, die nach Beendigung der Pflichtschulausbildung eine Schul- oder Berufsausbildung in einer Unterrichts- oder Ausbildungseinrichtung absolvieren, deren Zeugnisse staatlich anerkannt werden
  • Studierende, die an einem Vorbereitungslehrgang für die Studienberechtigungsprüfung teilnehmen
  • Schüler:innen in Ausbildung zum Krankenpflegefachdienst
  • Auszubildende an einer Hebammenlehranstalt
  • Lehrlinge
  • Studierende, die im Ausland in einer vergleichbaren Schul- oder Berufsausbildung stehen

Erforderliche Unterlagen

Für schulische oder universitäre Ausbildung:

  • Ärztliches Gutachten
  • Inskriptionsbestätigung
  • Bestätigung über den Studienerfolg oder des schulischen Erfolgs (Zeugnisse, Prüfungsbescheinigungen)
  • Nachweis über weitere bezogene Beihilfen und Zuschüsse

Für Lehrlingsausbildung:

  • Einstufungsbescheid (mindestens 50-prozentiger Behinderungsgrad notwendig)
  • Kopie des Lehrvertrags
  • Nachweis über weitere bezogene Beihilfen und Zuschüsse

Hinweis:
Personen, die im Ausland in einer Schul- oder Berufsausbildung stehen, müssen vergleichbare Nachweise erbringen.

Zuschussdauer und -höhe:
Die genaue Höhe der Förderung richtet sich u.a. nach der Höhe des behinderungsbedingten Mehraufwandes – außerdem werden weitere erhaltene Beihilfen und Zuschüsse (z.B. Studienbeihilfe) abgezogen. 

Links

österreich.gv.at - Ausbildungsbeihilfe
Weitere Informationen / Formulare
Sozialministeriumservice - Arbeit und Ausbildung