Zusätzliche Förderung der 24 Stunden Betreuung - Land Vorarlberg

Zuständige Institution

Amt der Vorarlberger Landesregierung
Abt. IVa Soziales und Integration

Landhaus
6900 Bregenz
Tel: +43 5574 511 24105
Fax +43 5574 511 924195
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Website 

Beschreibung

NEU ab 1. Jänner 2019 - eine wichtige Stärkung in der ambulanten Betreuung und Pflege
Das Land Vorarlberg und der Vorarlberger Gemeindeverband haben sich auf eine neue, zusätzliche Förderung für jene Menschen geeinigt, die eine 24-Stunden-Betreuung in Anspruch nehmen. 

Voraussetzungen für die zusätzliche Förderung:

  • Bezug des Pflegegeldes ab Stufe 4 des Bundespflegegeldgesetzes
  • Bezug der Förderung zur Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung durch das Sozialministeriumservice
  • In Pflegestufe 3 muss die Notwendigkeit einer 24-Stunden-Betreuung durch das örtliche Case Management bestätigt werden.

Höhe der zusätzlichen Förderung (Stand April 2023):

  • maximal € 660/pro Monat, wenn zwei Personenbetreuer:innen eingesetzt sind
  • maximal € 330/pro Monat, wenn eine Personenbetreuer:in eingesetzt ist
  • Bei besonders berücksichtigungswürdigen Umständen kann die Sonderleistung so angehoben werden, dass der Aufwand für eine vergleichbare stationäre Aufnahme in einer stationären Pflegeeinrichtung nicht überschritten wird.

Einkommensgrenzen:

  • Die Förderhöhe reduziert sich in jenem Ausmaß, in dem das monatliche Einkommen der zu betreuenden Person € 1.750 übersteigt, bei Paaren (Bedarfsgemeinschaften) € 2.050.
  • Zum Einkommen zählen alle regelmäßigen Geldflüsse, wie z.B. Pensionen, Mieterträge usw. Nicht zum Einkommen zählen Sonderzahlungen, das Pflegegeld und die Förderung des Sozialministeriumservices.

Zugang

Die Förderung der 24 Stunden Betreuung ist auf dem selben Antrag anzusuchen, wie die Sozialhilfe!
Der Antrag ist beim Gemeindeamt/Rathaus abzugeben. Die Gemeinde leitet den Antrag an die zuständige Bezirkshauptmannschaft weiter.

Download

Wegbegleiter zur Pflege daheim
Hier kann der "Wegbegleiter zur Pflege daheim" heruntergeladen werden.

Links

zusätzliche Förderung der 24 Stunden Betreuung durch das Land Vorarlberg
Informationen und Antrag auf Gewährung von Sozialleistungen
Sozialministeriumservice - 24 Stunden Betreuung

Weitere Informationen
Betreuungspool Vorarlberg
connexia Pflegende Angehörige

 

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