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Zuschuss des Landes zur häuslichen Betreuung und Pflege

Zuständige Institution

 
Amt der Vorarlberger Landesregierung
Abt. IVa Soziales und Integration
Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz
Tel: +43 5574 511 24105
F: +43 5574 511 924195

Kurzbeschreibung

Die Vorarlberger Landesregierung gewährt zur Unterstützung der Pflege und Betreuung zu Hause einen monatlichen Zuschuss zum Pflegegeld

Beschreibung

Die Vorarlberger Landesregierung hat beschlossen, zur Unterstützung der Pflege und Betreuung zu Hause zusätzlich zum Pflegegeld einen Zuschuss zu gewähren. Stand 18.12.2019

Voraussetzungen:

Beziehende eines Pflegegeldes ab der Stufe 5 nach dem Bundespflegegeldgesetz oder einer vergleichbaren Leistung aus dem EU/EWR- bzw. gleichgestellten Ausland oder Personen mit einem Betreuungs- und Hilfsbedarf, der zumindest der Pflegestufe 5 entspricht, können den Zuschuss des Landes zur häuslichen Betreuung und Pflege beantragen.

Die zu pflegende Person hat ihren Hauptwohnsitz oder mangels eines solchen ihren Aufenthalt in Vorarlberg und wird überwiegend in einem Haushalt in Vorarlberg betreut.

Der Anspruch erlischt, wenn die pflegbedürftige Person im Pflegeheim betreut wird oder eine Unterstützung der 24 Stunden Betreuung in Anspruch nimmt. Bei Inanspruchnahme der Kurzzeitpflege (Urlaub von der Pflege oder Übergangspflege) ist der Zuschuss aliquot für diesen Zeitraum einzusetzen. Der Zuschuss wird monatlich im Vorhinein auf ein inländisches Konto, auf dem die pflegebedürftige Person zumindest mitzeichnungsberechtigt sein muss, ausbezahlt. Eine entsprechende Bankbestätigung ist mit dem Antrag vorzulegen. 

Der Zuschuss kann bei der Bezirkshauptmannschaft beantragt werden und wird ab dem auf die Antragstellung folgenden Monat bis zum Ende jenes Monats ausbezahlt, in dem die Voraussetzungen wegfallen. 

Wichtig:

Personen, die bereits Pflegegeld in diesen Stufen beziehen, bekommen den Zuschuss nicht automatisch. Es muss ein Antrag (siehe weiter unter Links) gestellt werden. Diesem Antrag muss u.a. auch eine Bankbestätigung beigelegt werden. Der Antrag ist bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft einzureichen.

 

Zugang

Anträge und weitere Informationen bei der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft

Kostentragung

durch den Vorarlberger Sozialfonds (Integrationshilfe)