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Zuschuss zu Kommunikationshilfsmitteln

Zuständige Institution

Amt der Vorarlberger Landesregierung
Abt. IVa Soziales und Integration
Landhaus
6901 Bregenz
Tel: +43 5574 511 24105
Fax +43 5574 511 920095

Zielgruppen

Menschen mit einer schweren Hörschädigung

Ziele/Wirkung

Die Personen der Zielgruppe können mit ihrem Umfeld kommunizieren

Kernleistungen

Technische Hilfsmittel für Hörgeschädigte, insbesondere

  • Baby-Sender BAHA-System
  • Blitzwecker
  • Blitzlampen
  • Vibrationsanlagen
  • CROS-System
  • FM-Empfänger
  • Fax-Geräte
  • Funkempfänger
  • Lichtsignalanlage
  • MicroLink Höranlage
  • MicroLink Sender
  • Schwerhörigentelefon
  • Türklingeltaster und –sender

Zugang

  • Antrag auf Gewährung von Integrationshilfe beim Amt der Landesregierung und
  • Antrag bei ÖGK und Unterstützungsfonds der VGKK
  • Nachweis im Hinblick auf die behinderungsbedingte Notwendigkeit der spezifischen Hilfsmittel
  • 3 Angebote

Kostentragung

nach Entscheidung des gemischten Reha-Ausschusses (Sozialfonds, Sozialversicherungsträger, Sozialministeriumservice, Arbeitsmarktservice etc.)