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Vorarlberger Sozialwerk

Zuständige Institution

Amt der Vorarlberger Landesregierung
Römerstraße 15
6900 Bregenz
Tel: +43 5574 511 24105
Fax: +43 5574 511 920095

Kurzbeschreibung

Finanzielle Einmalunterstützung
Sozialberatung
Soforthilfe für Schwangere

Beschreibung

Finanzielle Einmalunterstützung
Hauptzielgruppe des Vorarlberger Sozialwerks sind Personen, welche in unverschuldete Notsituationen geraten sind. Voraussetzung für die Gewährung von Leistungen des Vorarlberger Sozialwerks ist in allen Fällen, dass keine vorrangigen gesetzlichen Ansprüche auf Leistungen im Regelsystem wie etwa Sozialhilfe, Integrationshilfe, Wohnbeihilfe/Wohnbauförderung, Leistungen bzw. Kostenersatze/Zuschüsse der Krankenversicherungsträger oder Pensionsversicherungsträger sowie des Sozialministeriumservice usw. bestehen.
Im Anspruchsfall kann nach Abklärung im Privatwirtschaftswege eine Einmalunterstützung für den Mehrbedarf in der schwierigen Härtesituation gewährt werden.
Anfragen und Ansuchen können beim Wohnsitzgemeindeamt oder dem Amt der Landesregierung eingebracht werden.
 
Sozialberatung
Beratung, Vermittlung, Vernetzung und Unterstützungsabklärung in sozialen Notsituationen.
 
Soforthilfe für Schwangere
Das Institut für Sozialdienste (ifs) wurde ermächtigt, nach Maßgabe der vereinbarten Richtlinien an Schwangere eine Soforthilfe in Form einer unbürokratischen Sachleistung zu gewähren und mit dem Vorarlberger Sozialwerk abzurechnen. Voraussetzung für die Gewährung einer Sachleistung ist in allen Fällen, dass keine gesetzlichen Ansprüche etwa aus der Sozialhilfe bestehen.