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Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung - Sozialministeriumservice

Zuständige Institution

Sozialministeriumservice (SMS) – Landesstelle Vorarlberg
Rheinstraße 32/3
6903 Bregenz
Tel: +43 5574 6838
Fax: +43 5 9988 7205

Beschreibung

Zuwendungen aus dem "Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung" können Personen gewährt werden, die durch ein mit ihrer Behinderung im Zusammenhang stehendes Ereignis in eine soziale Notlage geraten sind.
Mit der Unterstützung soll die Notlage gemildert oder beseitigt werden.
Die Antragstellung hat grundsätzlich vor Realisierung des Vorhabens zu erfolgen.

Aus Mitteln des Unterstützungsfonds können insbesondere nachstehende Maßnahmen finanziell unterstützt werden:

  • Wohn- und Sanitärraumadaptierungen,
  • Treppenlifte,
  • Kommunikationshilfsmittel,
  • Mobilität (behinderungsbedingt erforderlicher PKW Umbau) und
  • Assistenzhunde

Voraussetzungen:

  • Menschen mit Behinderung, die ihren ständigen Aufenthalt in Österreich haben, sofern ein Grad der Behinderung von mindestens 50 v. H. glaubhaft gemacht wird;
  • Personen, die nach dem Ableben eines Menschen mit Behinderung Kosten zu tragen haben, für die eine Zuwendung beantragt war und auch in Betracht gekommen wäre, sofern dadurch die Notlage gemildert werden kann.

Auf die Gewährung von Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.