Diese Seite Drucken

Steuerliche Absetzung nicht regelmäßig anfallender Aufwendungen

Zuständige Institution

Wohnsitzfinanzamt

Beschreibung

Hilfsmittel, Kosten der Heilbehandlung, Entgelt für Unterrichtserteilung

Nicht regelmäßig anfallende Aufwendungen für Hilfsmittel, Kosten der Heilbehandlung, und ein allfälliges Entgelt für Unterrichtserteilung in einer Sonder- oder Pflegeschule oder für die Tätigkeit in einer Behindertenwerkstätte sind im Rahmen der Steuererklärung im nachgewiesenen Ausmaß zu berücksichtigen.

Unterbringung im Vollinternat

Bei der Unterbringung in einem Vollinternat verringert sich der monatliche Pauschalbetrag von € 262,00 auf € 8,73 pro Tag der Unterbringung.
Der Antrag ist beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt im Rahmen der Steuererklärung einzubringen. Ein Nachweis der tatsächlichen Kosten ist nicht erforderlich.