Zuständige Institution
Wohnsitzfinanzamt
Beschreibung
Gemeinsam mit der Familienbeihilfe für den August wird ein Schulstartgeld für jedes Kind im Alter von 6 bis 15 Jahren ausgezahlt.
Es ist kein gesonderter Antrag erforderlich.
Gemeinsam mit der Familienbeihilfe für den August wird ein Schulstartgeld für jedes Kind im Alter von 6 bis 15 Jahren ausgezahlt.
Es ist kein gesonderter Antrag erforderlich.