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Familienhärteausgleich

Zuständige Institution

Arbeiterkammer Vorarlberg
Widnau 2-4
6800 Feldkirch
Tel: +43 50 258-0
Tel: +43 5522 306-0
Fax: +43 50 258-1001

Beschreibung

Familienhärteausgleich
Der Härteausgleich bietet Familien in Notsituationen eine einmalige finanz­ielle Überbrückungshilfe, wenn alle anderen gesetzlichen Unter­stütz­ungs­möglich­keit­en ausgeschöpft sind.
 
Wer kann eine Zuwendung erhalten?
  • österreichische Staatsbürger:innen
  • EU/EWR-Staatsbürger:innen
  • Staatenlose mit ausschließlichem Wohnsitz in Österreich
  • anerkannte Flüchtlinge gemäß Genfer Konvention

Als hilfesuchende Familie versteht man Eltern (Groß-, Adoptiv- oder Pflege­eltern) oder Elternteile mit Kindern, für die Familienbeihilfe bezogen wird. Auch werdende Mütter oder Kinder, die selbst Familienbeihilfe beziehen, könn­en anspruchsberechtigt sein. Die finanzielle Notlage muss unverschuldet, durch ein besonderes Ereignis entstanden sein.

Beispiele für Notlagen sind etwa Behinderung, Krankheit oder Tod eines Eltern­teils, Zerstörung von Hausrat oder Wohnraum durch ein Naturereignis. Der eingetretene Schaden darf nicht durch Versicherungen gedeckt sein. Er darf auch nicht durch Geld aus anderen Bundesmitteln oder von dritter Seite gemildert oder beseitigt werden können. Andere gesetzliche Unter­stütz­ungs­möglich­keit­en müssen ausgeschöpft sein.

Links

Familienhärteausgleich - AK Vorarlberg