Diese Seite Drucken

Familienhospizkarenz-Zuschuss

Zuständige Institution

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Stubenring 1
1010 Wien
Tel: +43 (1) 711 00
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Website

Kurzbeschreibung

Personen, die zum Zweck der Betreuung und Begleitung sterbender Angehöriger oder schwerst erkrankter Kinder eine Arbeitsfreistellung mit arbeits- und sozialrechtlicher Absicherung (Familienhospizkarenz) in Anspruch nehmen, können bei daraus entstehender finanzieller Notlage (Haushaltseinkommen unterschreitet den Grenzwert) während des Karenzierungszeitraums einen monatlichen Zuschuss aus dem Familienhospizkarenz-Härteausgleich erhalten.

Die Höhe des monatlichen Zuschusses ist jedenfalls mit der Höhe des durch die Familienhospizkarenz weggefallenen Einkommens begrenzt.

Hinweis: Weitere Informationen zum Familienhospizkarenz-Zuschuss erhalten Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Frauen, Familie und Jugend (siehe unter Links) sowie beim Familienservice.

Beschreibung

Voraussetzungen

Es muss sich um eine Karenzierung unter vollständigem Entfall der Bezüge handeln.
Die Antragstellerin/der Antragsteller darf über kein weiteres unselbstständiges Einkommen verfügen.
Weiters muss das gewichtete Durchschnittsnettoeinkommen aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen durch den Entfall der Bezüge unter einem gewissen Betrag monatlich pro Person liegen.

Zuständige Stelle

Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend, Abteilung II/4, Familienhospizkarenz-Zuschuss

Verfahrensablauf

Bei Inanspruchnahme der Familienhospizkarenz sollten Sie eine schriftliche Vereinbarung mit der/dem Dienstgeber:in oder dem Arbeitsmarktservice (AMS) treffen.
Leistungen aus dem Familienhospizkarenz-Härteausgleichsfonds müssen Sie beantragen.
Ein Antragsformular erhalten Sie am Ende dieser Seite, beim Arbeitsmarktservice oder eventuell auch bei Ihrer/Ihrem Dienstgeber:in.

Hinweis: Wesentlich für den weiteren Ablauf ist, dass die Dienstgeberin/der Dienstgeber oder das AMS auf dem Antragsformular bestätigt, kein arbeitsgerichtliches Verfahren zur Klärung der Anspruchsvoraussetzungen einzuleiten.
Andernfalls müsste für die Entscheidung über die Zuschussgewährung der Ausgang eines solchen Verfahrens abgewartet werden.
Üblicherweise erfolgt die Entscheidung über die Höhe des Zuschusses innerhalb von zwei bis drei Werktagen, sofern alle erforderlichen Unterlagen (Einkommensbelege aller Personen im gemeinsamen Haushalt) vorgelegt wurden.

Erforderliche Unterlagen

Nachweise des monatlichen Einkommens: z.B. durch Lohnzettel, Einkommensteuerbescheid, Pensionsbescheid, Mindestsicherungsbescheid, Pachtvertrag etc. (Die erforderlichen Unterlagen können Sie auch als Kopien einreichen).

Kosten

Die Beantragung des Familienhospizkarenz-Härteausgleichs ist kostenlos.

Downloads

Broschüre zur Familienhospizkarenz, 2016

Links

österreich.gv.at - Familienhospizkarenz Antragsformular
Hier finden Sie Informationen (inkl. Antragsformular) zum Familienhospizkarenz-Härteausgleich
Bundeskanzleramt - Familienhospizkarenz
Hier finden Sie ausführliche Informationen zur Familienhospizkarenz-Zuschuss