Krankenversicherung für pflegende Angehörige

Zuständige Institution

Österreichische Gesundheitskasse Vorarlberg
Jahngasse 4
6850 Dornbirn
Tel: +43 5 0766-19
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Website
 

Beschreibung

Krankenversicherung für pflegende Angehörige
Mitversicherung für pflegende Angehörige

Es können sich Personen beitragsfrei mitversichern lassen, die zumindest selbst Anspruch auf Pflegegeld der Stufe 3 haben oder die eine Angehörige bzw. einen Angehörigen mit Anspruch auf Pflegegeld zumindest in Höhe der Stufe 3 unter ganz überwiegender Beanspruchung der Arbeitskraft pflegen.

Selbstversicherung für pflegende Angehörige
Diese Versicherungsvariante ist kostenlos und kann von Personen in Anspruch genommen werden, die nicht in der Krankenversicherung pflichtversichert oder als Angehörige mitversichert und sozial schutzbedürftig sind. Die so versicherte Person muss sich der häuslichen Pflege einer/eines nahen Angehörigen widmen, die/der mindestens Pflegegeld der Stufe 3 bezieht. Die Pflege muss unter ganz überwiegender Beanspruchung der Arbeitskraft im Inland erfolgen.

Selbstversicherung in der Krankenversicherung bei Pflege eines behinderten Kindes
Personen, die sich der Pflege ihres im gemeinsamen Haushalt lebenden behinderten Kindes widmen und die Voraussetzungen für die kostenlose Selbstversicherung in der Pensionsversicherung für Zeiten der Pflege eines behinderten Kindes erfüllen, können sich bei sozialer Schutzbedürftigkeit in der Krankenversicherung auf Antrag selbst versichern, sofern sie nicht als Angehörige mitversichert sind.

Versicherungsbeiträge fallen nicht an. Diese werden zur Gänze aus Mitteln des Ausgleichfonds für Familienbeihilfen vom Bund beglichen. Nähere Informationen erteilt die zuständige Krankenkasse.

Eine beitragsfreie Mitversicherung in der Krankenversicherung gibt es in der Regel für Partner:innen im gemeinsamen Haushalt und für Kinder.
Bei pflegenden Angehörigen sind die Bedingungen dafür weniger streng: So ist ein gemeinsamer Haushalt nicht zwingend notwendig. Außerdem ist der Begriff „Verwandtschaft“ weiter definiert und umfasst auch Personen, die normalerweise nicht für eine beitragsfreie Mitversicherung in Frage kommen, z. B. Geschwister oder verschwägerte Verwandte.

Klären Sie im Einzelfall mit der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) ab, ob Sie die Kriterien erfüllen.

Zugang

Nähere Informationen zur beitragsfreien Mitversicherung in der Krankenversicherung erhalten Sie bei der zuständigen Gesundheitskasse.

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