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Zuschuss zur 24 Stunden Betreuung - Sozialministeriumservice

Zuständige Institution

Sozialministeriumservice (SMS) – Landesstelle Vorarlberg
Rheinstraße 32/3
6903 Bregenz
Tel: +43 5574 6838
Fax: +43 5 9988 7205
 

Beschreibung

Personen, die zuhause gepflegt werden, können unabhängig von ihrem Vermögen eine finanzielle Unterstützung in Form eines Zuschusses zur 24-Stunden-Betreuung erhalten. Die Betreuung muss gemäß den Bestimmungen des Hausbetreuungsgesetzes erfolgen.

Voraussetzungen:

Für eine Förderung der 24-Stunden-Betreuung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Bedarf einer bis zu 24-Stunden-Betreuung
  • Bezug von Pflegegeld ab der Stufe 3
    Bei den Pflegestufen 3 und 4 müssen Sie zusätzlich eine ärztliche Bestätigung vorlegen, dass die 24-Stunden-Betreuung notwendig ist. Ab der Pflegestufe 5 braucht man keine Bestätigung mehr, da hier der durchgehende Pflegebedarf vom Sozialministerium automatisch angenommen wird.
  • Vorliegen eines Betreuungsverhältnisses zur pflegebedürftigen Person, zu einem/einer Angehörigen oder zu einem gemeinnützigen Anbieter
  • Die Betreuungskräfte müssen entweder eine theoretische Ausbildung nachweisen, die im Wesentlichen derjenigen eines Heimhelfers bzw. einer Heimhelferin entspricht, oder seit mindestens sechs Monaten die Betreuung der pflegebedürftigen Person sachgerecht durchgeführt haben. Alternativ dazu muss eine fachspezifische Ermächtigung der Betreuungskraft zu pflegerischen Tätigkeiten vorliegen.


Einkommensgrenze:

  • Bei Antragstellung wird das Einkommen der pflegebedürftigen Person berücksichtigt.
  • Die Einkommensgrenze beträgt € 2.500 netto monatlich
    Nicht angerechnet werden: Pflegegeld, Sonderzahlungen, Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld, Wohnbeihilfen und Unfallrenten.
  • Für jeden unterhaltsberechtigten Angehörigen erhöht sich die Einkommensgrenze um € 400 beziehungsweise um € 600 für behinderte unterhaltsberechtigte Angehörige.


Wegfall der Vermögensgrenze ab 01.11.2008

Ab 01.11.2008 können alle Personen, die nach den Bestimmungen der 24-Stunden-Betreuung zu Hause gepflegt werden, unabhängig von ihrem Vermögen eine finanzielle Unterstützung zur 24-Stunden-Betreuung erhalten.

Zugang

Antrag ist zu stellen beim 
Sozialministeriumservice Landesstelle Vorarlberg
Rheinstraße 32 
6903 Bregenz

Der Bund und das Land Vorarlberg fördern die 24-Stunden Betreuung.

Kostentragung

durch den Vorarlberger Sozialfonds und das Sozialministeriumservice

Links

Sozialministeriumservice - 24 Stunden Betreuung
Hier finden Sie alle Informationen zur 24 Stunden Betreuung
Amt der Vorarlberger Landesregierung - 24-Stunden-Betreuung
24-Stunden-Betreuung zu Hause: Alle Informationen auf einen Blick
Zusätzliche Förderung der 24-Stunden-Betreuung - Land Vorarlberg
Informationen zur Förderung des Landes

Weitere Informationen
Betreuungspool Vorarlberg
Connexia Pflegende Angehörige