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Zusatzurlaub für Menschen mit Behinderung

Zuständige Institution

Sozialministeriumservice (SMS) – Landesstelle Vorarlberg
Rheinstraße 32/3
6903 Bregenz
Tel: +43 5574 6838
Fax: +43 5 9988 7205

Beschreibung

Grundsätzlich gibt es für Menschen mit Behinderung kein erhöhtes Urlaubsausmaß. In der Privatwirtschaft kann ein Zusatzurlaub aber im Kollektivvertrag oder in der Betriebsvereinbarung vorgesehen werden. Gesetzliche Regelungen für den öffentlichen Dienst gibt es hierfür im Gesetz (z.B. Beamten -Dienstrechtsgesetz)
Das Ausmaß des Zusatzurlaubes für behinderte Personen (nicht nur für begünstigt behinderte Personen nach dem BEinstG!) richtet sich nach der Höhe des Grades der Minderung der Erwerbsfähigkeit und beträgt idR zwischen zwei und sechs Werktagen. 

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