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Entschädigungen nach Arbeitsunfall und Berufskrankheit

Zuständige Institution

Allgemeine Unfallversicherungsanstalt AUVA
Außenstelle Dornbirn
Eisengasse 12
6850 Dornbirn
Tel.: +43 5 93 93-34901
Fax: +43 5 93 93-34915
 

Beschreibung

Entschädigungen nach Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sollen helfen, die Minderung der Erwerbsfähigkeit und die Mehrbelastung durch Behinderung auszugleichen und den Lebensstandard der Versehrten oder ihrer Hinterbliebenen zu sichern. 
Bei schwerer gesundheitlicher Beeinträchtigung durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit haben Versicherte bzw. Angehörige Anspruch auf Geldleistungen aus der sozialen Unfallversicherung:

  • Versehrtenrenten
  • Integritätsabgeltung
  • Hinterbliebenenrenten
  • Witwen-/Witwerbeihilfen
  • Teilersatz der Bestattungskosten


Für diese Geldleistungen der Unfallversicherung ist die Bemessungsgrundlage entscheidend.

Als Bemessungsgrundlage gilt in der Regel die Summe der Arbeitsverdienste im Kalenderjahr vor dem Unfall bis zur Höchstbeitragsgrundlage.

Bei Personen, die sich zum Unfallzeitpunkt noch in Berufsausbildung befinden, wird die Bemessungsgrundlage nach Abschluss derselben erhöht.
Wenn Sie weitere Fragen haben, oder falls Sie ein konkretes Anliegen haben, wenden Sie sich bitte an die Leistungsabteilung der zuständigen AUVA-Landesstelle.

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