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Arbeitsfähigkeit bis 25

Zuständige Institution

Bundesministerum für Arbeit und Wirschaft
Stubenring 1
1010 Wien
Tel.: +43 (0)1 711 00-0
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Website

Beschreibung

Mit Inkrafttreten der entsprechenden Gesetzesnovelle ist es ab 1. Jänner 2024 nicht mehr möglich, für Personen unter 25 Jahren eine verpflichtende Arbeitsunfähigkeitsfeststellung im Kompetenzzentrum Begutachtung ("Gesundheitsstraße") anzuordnen.
Damit steht auch Jugendlichen und jungen Erwachsenen, bei denen Zweifel an der Arbeitsfähigkeit besteht, in Zukunft der Weg zu einer Vormerkung und Betreuung durch das Arbeitsmarktservice (AMS) sowie Nutzung dessen Angebote frei.

Das Vorhaben "Arbeitsfähigkeit bis 25" dient der Förderung der Beschäftigung und Inklusion von jungen Menschen mit eingeschränkter Arbeitsfähigkeit und leistet einen Beitrag zu einer umfassenden Teilhabe in allen Bereichen des Lebens sowie einer besseren finanziellen Absicherung dieser Personengruppe.

Links

KOST Vorarlberg
Arbeitsfähigkeit bis 25 - Service-Hotline