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Befreiung von Abgaben für Dienstgeber:innen

Zuständige Institution

Sozialministeriumservice (SMS) – Landesstelle Vorarlberg
Rheinstraße 32/3
6903 Bregenz
Tel: +43 5574 6838
Fax: +43 5 9988 7205
E-Mail
Website

Beschreibung

Die Beschäftigung eines begünstigten Behinderten bieten einem/r Arbeitgeber:in folgende steuerlichen Vorteile:

Für begünstigte Behinderte müssen Arbeitgeber:innen

  • Dienstgeber:innenbeitrag
  • Zuschlag zum Dienstgeber:innenbeitrag
  • Kommunalsteuer
  • U-Bahn-Steuer (Wien)

nicht zahlen.

Bei Dienstgeber:innen mit mindestens 25 Dienstnehmer:innen wird der begünstigte Behinderte auf die Ausgleichstaxe angerechnet, damit entfällt die Ausgleichstaxe. Im Falle der Ausbildung begünstigter Lehrlinge sind Prämien (in Höhe der Ausgleichstaxe) zu gewähren

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Vorteile für begünstigte Behinderte und Unternehmen
Sozialministeriumservice

Links

Begünstigt Behinderte - SMS
Abgaben- und Steuervorteile SMS
Arbeitsmarktservice 
Beschäftigung von Menschen mit Behinderung
RIS Behinderteneinstellungsgesetz