Zuständige Institution
Sozialministeriumservice (SMS) – Landesstelle Vorarlberg
Rheinstraße 32/3
6903 Bregenz
Tel: +43 5574 6838
Fax: +43 5 9988 7205
E-Mail
Website
Beschreibung
Die Beschäftigung eines begünstigten Behinderten bieten einem/r Arbeitgeber:in folgende steuerlichen Vorteile:
Für begünstigte Behinderte müssen Arbeitgeber:innen
- Dienstgeber:innenbeitrag
- Zuschlag zum Dienstgeber:innenbeitrag
- Kommunalsteuer
- U-Bahn-Steuer (Wien)
nicht zahlen.
Bei Dienstgeber:innen mit mindestens 25 Dienstnehmer:innen wird der begünstigte Behinderte auf die Ausgleichstaxe angerechnet, damit entfällt die Ausgleichstaxe. Im Falle der Ausbildung begünstigter Lehrlinge sind Prämien (in Höhe der Ausgleichstaxe) zu gewähren
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Vorteile für begünstigte Behinderte und Unternehmen
Sozialministeriumservice
Links
Begünstigt Behinderte - SMS
Abgaben- und Steuervorteile SMS
Arbeitsmarktservice
Beschäftigung von Menschen mit Behinderung
RIS Behinderteneinstellungsgesetz