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Ausgleichstaxe und Prämie

Zuständige Institution

Sozialministeriumservice (SMS) – Landesstelle Vorarlberg
Rheinstraße 32/3
6903 Bregenz
Tel: +43 5574 6838
Fax: +43 5 9988 7205
 

Beschreibung

Ausgleichstaxe:
Um dem gesellschaftlichen Ziel des Behinderteneinstellungsgesetzes - der Integration behinderter Menschen in den Arbeitsmarkt - gerecht zu werden, wurde der Ausgleichstaxfonds eingerichtet. Das Vermögen des Fonds besteht aus den jährlich eingenommenen Ausgleichstaxen. Unternehmen, die 25 oder mehr Dienstnehmer:innen beschäftigen, sind verpflichtet, auf jeweils 25 Beschäftigte eine/n begünstigte/n Behinderte/n einzustellen (Beschäftigungspflicht)
Kann oder will der/die Dienstgeber:in diese Verpflichtung nicht erfüllen, wird ihm vom Sozialministeriumservice die Ausgleichstaxe (AT) vorgeschrieben.

Beträge - Ausgleichstaxe und Prämie

Diese Beträge werden durch Verordnung des Sozialministeriums jährlich angepasst.

Die Ausgleichstaxe ist nicht als Strafe zu verstehen, sondern soll den Mehraufwand ausgleichen, den Betriebe, die Menschen mit Behinderung beschäftigen, gegenüber jenen Firmen haben, die dies nicht tun.

Prämie:
Für die Beschäftigung von in Ausbildung stehenden begünstigten Behinderten, erhält der/die Dienstgeber:in vom Sozialministeriumservice aus Mitteln des Ausgleichstaxfonds zusätzlich eine Prämie in Höhe der jeweils aktuellen Ausgleichstaxe.

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