Begünstigten behinderten Menschen, oder gehbehinderten Menschen, die zur Erreichung oder Erhaltung eines Arbeitsplatzes auf die Benützung eines Kraftfahrzeuges angewiesen sind, kann zur Erlangung der Lenkerberechtigung ein Zuschuss gewährt werden.
Voraussetzungen:
- Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel (Eintragung im Behindertenpass erforderlich
- Zugehörigkeit zum Personenkreis der begünstigten Behinderten (ausgenommen Schüler ab 15 Jahre u. Studenten)
Maximale Förderhöhe: 50% der für die Lenkerberechtigung anfallenden Kosten. Dieser Zuschuss ist nicht vom Einkommen abhängig.
Antragsstellung: Der Antrag (form- und gebührenfrei) ist schriftlich vor Verwirklichung des Vorhabens bei Bundessozialamt, Landesstelle Vorarlberg einzubringen.
Ärztliche Untersuchung:
Die gesundheitliche Eignung wird von einem Sachverständigen, AllgemeinmedizinerIn beurteilt.
Beschränkungen des Führerscheins:
Ergibt die ärztliche Untersuchung, dass die behinderte Person zum Lenken von Kraftfahrzeugen nur unter der Bedingung geeignet ist, dass er/sie:
- Körperersatzstücke oder Behelfe benötigt,
- Fahrzeuge mit bestimmtem Merkmalen verwendet oder
- sich ärztlichen Kontrolluntersuchungen unterziehen muss,
dann lautet das Gutachten "bedingt" geeignet.