Zuschuss zur Erlangung der Lenkerberechtigung

Zuständige Institution

Bundessozialamt Landesstelle Vorarlberg
Rheinstraße 32/3
6903 Bregenz
Tel: +43 5 9988
Fax: +43 5 9988 7205

Kontaktperson

Alfred Widtmann
Tel: +43 5 9988 7235
BASB Logo
 

Beschreibung

Begünstigten behinderten Menschen, oder gehbehinderten Menschen, die zur Erreichung oder Erhaltung eines Arbeitsplatzes auf die Benützung eines Kraftfahrzeuges angewiesen sind, kann zur Erlangung der Lenkerberechtigung ein Zuschuss gewährt werden.


Voraussetzungen:

  • Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel (Eintragung im Behindertenpass erforderlich
  • Zugehörigkeit zum Personenkreis der begünstigten Behinderten (ausgenommen Schüler ab 15 Jahre u. Studenten)

Maximale Förderhöhe: 50% der für die Lenkerberechtigung anfallenden Kosten. Dieser Zuschuss ist nicht vom Einkommen abhängig.

Antragsstellung: Der Antrag (form- und gebührenfrei) ist schriftlich vor Verwirklichung des Vorhabens bei Bundessozialamt, Landesstelle Vorarlberg einzubringen.


Ärztliche Untersuchung:

Die gesundheitliche Eignung wird von einem Sachverständigen, AllgemeinmedizinerIn beurteilt.


Beschränkungen des Führerscheins:

Ergibt die ärztliche Untersuchung, dass die behinderte Person zum Lenken von Kraftfahrzeugen nur unter der Bedingung geeignet ist, dass er/sie:

  • Körperersatzstücke oder Behelfe benötigt,
  • Fahrzeuge mit bestimmtem Merkmalen verwendet oder
  • sich ärztlichen Kontrolluntersuchungen unterziehen muss,

dann lautet das Gutachten "bedingt" geeignet.

Kostentragung

durch das Bundessozialamt

Links

 
Letzte Änderung: 05.12.2011 13:07 · Zum Seitenanfang