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Die Vorarlberger Landesregierung hat beschlossen, ab dem 01.01.2010 zur Unterstützung der Pflege und Betreuung zu Hause zusätzlich zum Pflegegeld einen Zuschuss zu gewähren.
Voraussetzungen:
Der Anspruch erlischt, wenn die pflegbedürftige Person im Pflegeheim betreut wird oder eine Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung in Anspruch nimmt.
Der Zuschuss wird bei der jeweils zuständigen Bezirkshauptmannschaft beantragt.
Wichtig:
Personen, die bereits Pflegegeld in diesen Stufen beziehen, bekommen den Zuschuss nicht automatisch. Es muss ein Antrag (siehe weiter unter Links) gestellt werden. Diesem Antrag muss u.a. auch eine Bankbestätigung beigelegt werden. Der Antrag ist bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft einzureichen.
Dieser Zuschuss des Landes Vorarlberg bleibt weiterhin bestehen, auch wenn es mit 1.1.2012 kein Landespflegegeld mehr gibt!
Alle, die ihren Wohnsitz in Vorarlberg haben und zusätzlich diese Voraussetzungen erfüllen:
Kontakte und Informationen:
Für alle Bezirkshauptmannschaften:
Claudia Böhler
T: 05574 4951 52425
M: claudia.boehler@vorarlberg.at
Amt der Vorarlberger Landesregierung
Abteilung IVa-Gesellschaft und Soziales
Landhaus
6901 Bregenz
Anita Kresser
T: 05574 511 24129
M: anita.kresser@vorarlberg.at
Impressum
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