Zuschuss zum Pflegegeld bei ambulanter Pflege

Zuständige Institution

Bezirkshauptmannschaft

Kontaktperson

Claudia Böhler
Tel: +43 5574 4951 52425
 

Kurzbeschreibung

Bezieherinnen und Bezieher eines Pflegegeld der Stufen 5, 6 oder 7, die überwiegend zu Hause von Angehörigen oder Nachbarn gepflegt werden, können einen Zuschuss zum Pflegegeld beantragen.

Beschreibung

Die Vorarlberger Landesregierung hat beschlossen, ab dem 01.01.2010 zur Unterstützung der Pflege und Betreuung zu Hause zusätzlich zum Pflegegeld einen Zuschuss zu gewähren.  

Voraussetzungen:

  • Bezug eines Pflegegeldes der Stufe 5, 6 oder 7
  • überwiegende Pflege zu Hause durch Verwandte oder Nachbarn (somit kein Anspruch bei einer Unterbringung in einem Pflegeheim)
  • kein Bezug eines Zuschusses zur Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung
  • Wohnsitz in Vorarlberg

Der Anspruch erlischt, wenn die pflegbedürftige Person im Pflegeheim betreut wird oder eine Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung in Anspruch nimmt.

Der Zuschuss wird bei der jeweils zuständigen Bezirkshauptmannschaft beantragt.

Wichtig:

Personen, die bereits Pflegegeld in diesen Stufen beziehen, bekommen den Zuschuss nicht automatisch. Es muss ein Antrag (siehe weiter unter Links) gestellt werden. Diesem Antrag muss u.a. auch eine Bankbestätigung beigelegt werden. Der Antrag ist bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft einzureichen.

Dieser Zuschuss des Landes Vorarlberg bleibt weiterhin bestehen, auch wenn es mit 1.1.2012 kein Landespflegegeld mehr gibt!

Zielgruppen

Alle, die ihren Wohnsitz in Vorarlberg haben und zusätzlich diese Voraussetzungen erfüllen:

  • Bezug eines Bundes- oder Landespflegegeldes der Stufe 5, 6 oder 7
  • überwiegende Pflege zu Hause durch Verwandte oder Nachbarn (somit kein Anspruch bei einer Unterbringung in einem Pflegeheim)
  • kein Bezug eines Zuschusses zur Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung

Kernleistungen

Der Zuschuss beträgt € 100,00 monatlich und wird zwölf Mal jährlich ausbezahlt.

Zugang

Kontakte und Informationen:

 

Für alle Bezirkshauptmannschaften:

Claudia Böhler

T: 05574 4951 52425

M: claudia.boehler@vorarlberg.at

 

Amt der Vorarlberger Landesregierung

Abteilung IVa-Gesellschaft und Soziales

Landhaus

6901 Bregenz

Anita Kresser

T: 05574 511 24129

M: anita.kresser@vorarlberg.at

Kostentragung

durch den Vorarlberger Sozialfonds (Integrationshilfe)

Links

 
Letzte Änderung: 01.12.2011 13:36 · Zum Seitenanfang