Zuschuss zum Erwerb eines Kraftfahrzeugs

Zuständige Institution

Bundessozialamt Landesstelle Vorarlberg
Rheinstraße 32/3
6903 Bregenz
Tel: +43 5 9988
Fax: +43 5 9988 7205

Kontaktperson

Alfred Widtmann
Tel: +43 5 9988 7235
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Beschreibung

Im Zusammenhang mit der Suche nach einem Arbeitsplatz bzw. Antritt/der Ausübung einer Beschäftigung kann ein Zuschuss zum Erwerb eines Kraftfahrzeuges gewährt werden. Ebenfalls förderbar sind geleaste oder führerscheinfreie Fahrzeuge.

Voraussetzungen:

  • Zugehörigkeit zum Personenkreis der begünstigten Behinderten (ausgenommen Schüler ab 15 Jahre und Studenten)
  • Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel (Eintragung im Behindertenpass erforderlich)
  • Unterschreitung der Einkommensgrenze von € 2.712,- monatlich (Stand 2011), pro unterhaltspflichtiger Person steigert sich der Betrag um 10%.
  • Vorliegen einer Lenkerberechtigung, ausgenommen behinderungs- oder altersbedingt nicht möglich – in diesem Fall Transport durch eine andere Person zulässig, wenn das KFZ überwiegend für den Menschen mit Behinderung verwendet wird.
  • Zulassung des Kraftfahrzeuges auf die AntragstellerIn (auch wenn der Mensch mit Behinderung nicht selbst lenkt).
  • Ablauf von fünf Jahren seit der letzten Förderung (Ausnahmen bei vorzeitiger Unbrauchbarkeit des Kraftfahrzeuges oder bei behinderungsbedingten Gründen).


Zuschusshöhe:

Derzeit max. € 2.034,- (Stand 2011) zuzüglich behinderungsbedingt erforderliche Adaptierungen; bei Leasingfahrzeugen erfolgt eine gesonderte Zuschussberechnung.

Kostentragung

nach Entscheidung des gemischten Reha-Ausschusses (Sozialfonds, Sozialversicherungsträger, Bundessozialamt, Arbeitsmarktservice etc.)

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Letzte Änderung: 08.04.2011 12:09 · Zum Seitenanfang