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Im Zusammenhang mit der Suche nach einem Arbeitsplatz bzw. Antritt/der Ausübung einer Beschäftigung kann ein Zuschuss zum Erwerb eines Kraftfahrzeuges gewährt werden. Ebenfalls förderbar sind geleaste oder führerscheinfreie Fahrzeuge.Voraussetzungen:
Zuschusshöhe:Derzeit max. € 2.034,- (Stand 2011) zuzüglich behinderungsbedingt erforderliche Adaptierungen; bei Leasingfahrzeugen erfolgt eine gesonderte Zuschussberechnung.
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