Sprungziele:
Der Mensch mit Behinderung
Die Höhe des Zuschusses ist wie folgt festgelegt:
Höhe der Förderung beträgt: Bruttolohn x 1,5 x (Leistungsminderung in Prozent) / 100Die Höhe des Zuschusses zu den Lohnkosten ist gemäß folgender Aufstellung begrenzt:
Die vorgenannten Obergrenzen orientieren sich an einer Vollanstellung. Bei Teilanstellung gelten diese Beträge aliquot.
Impressum
www.vorarlberg.at
www.ifs.at