Lohnkosten Integrativer Arbeitsplatz - Zuschuss

Zuständige Institution

Amt der Vorarlberger Landesregierung Abt. IVa
Römerstraße
6900 Bregenz
Tel: +43 5574 511 24080

Kontaktperson

Helga Rottensteiner
Tel: +43 5574 511 24124
Logo Land Vorarlberg
 

Zielgruppen

Menschen mit einer geistigen oder mehrfachen Behinderung auf einem integrativen Arbeitsplatz, die zur Förderung bzw. Sicherung ihrer Leistungsfähigkeiten einen Mentor (betriebsinterne Ansprechperson) benötigen.

Ziele/Wirkung

Der Mensch mit Behinderung

  • ist am offenen Arbeitsmarkt arbeits- und sozialversicherungsrechtlich angestellt
  • ist zumindest über der Geringfügigkeitsgrenze, vorzugsweise jedoch in einem Ausmaß von zumindest 50% angestellt
  • erhält einen Lohn nach Kollektivvertrag

Kernleistungen

  • Finanzieller Zuschuss an den Dienstgeber des Menschen mit Behinderung
  • Höhe des Zuschusses orientiert sich an der behinderungsbedingten Leistungsminderung
  • Die Höhe der Leistungsminderung wird mittels Arbeitsplatzgutachten festgestellt

Die Höhe des Zuschusses ist wie folgt festgelegt:

Höhe der Förderung beträgt: Bruttolohn x 1,5 x  (Leistungsminderung in Prozent) / 100

Die Höhe des Zuschusses zu den Lohnkosten ist gemäß folgender Aufstellung begrenzt:

  • bei festgestellter Leistungsminderung von 20% (Zuschussobergrenze: 300 Euro)
  • bei festgestellter Leistungsminderung von 30% (Zuschussobergrenze: 440 Euro)
  • bei festgestellter Leistungsminderung von 40% (Zuschussobergrenze: 590 Euro)
  • bei festgestellter Leistungsminderung von 50% (Zuschussobergrenze: 730 Euro)
  • bei festgestellter Leistungsminderung von 60% (Zuschussobergrenze: 880 Euro)
  • bei festgestellter Leistungsminderung von 70% (Zuschussobergrenze: 1.025 Euro)
  • bei festgestellter Leistungsminderung von 80% (Zuschussobergrenze: 1.170 Euro)
  • bei festgestellter Leistungsminderung von 90% (Zuschussobergrenze: 1.320 Euro)

Die vorgenannten Obergrenzen orientieren sich an einer Vollanstellung. Bei Teilanstellung gelten diese Beträge aliquot.

Zugang

  • Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zu den Lohnkosten
  • Nachweis der Zugehörigkeit zur Zielgruppe (Experten-Gutachten wie beispielsweise heilpädagogisches Gutachten)

Kostentragung

durch den Vorarlberger Sozialfonds (Integrationshilfe)
 
Letzte Änderung: 27.05.2010 11:55 · Zum Seitenanfang