Lohnkosten - Zuschuss

Zuständige Institution

Amt der Vorarlberger Landesregierung Abt. IVa
Römerstraße
6900 Bregenz
Tel: +43 5574 511 24080

Kontaktperson

Helga Rottensteiner
Tel: +43 5574 511 24124
Logo Land Vorarlberg
 

Zielgruppen

Menschen mit einem Grad der Behinderung von zumindest 30% und einer behinderungsbedingten Leistungsminderung von zumindest 20% bis zu höchstens 50%.

Ausgenommen ist Personenkreis der begünstigt Behinderten, da diese eine Entgeltbeihilfe des Bundessozialamts bekommen können.

Ziele/Wirkung

Der Mensch mit Behinderung

  • ist am offenen Arbeitsmarkt arbeits- und sozialversicherungsrechtlich angestellt
  • ist in einem Ausmaß von zumindest 50% angestellt
  • erhält einen Lohn nach Kollektivvertrag

Kernleistungen

Höhe der Förderung beträgt: Bruttolohn  x 1,5 x  (Leistungsminderung in Prozent) / 100

Die Höhe des Zuschusses zu den Lohnkosten ist gemäß folgender Aufstellung begrenzt:

  • bei festgestellter Leistungsminderung von 20% (Zuschussobergrenze: 300 Euro)
  • bei festgestellter Leistungsminderung von 30% (Zuschussobergrenze: 440 Euro)
  • bei festgestellter Leistungsminderung von 40% (Zuschussobergrenze: 590 Euro)
  • bei festgestellter Leistungsminderung von 50% (Zuschussobergrenze: 730 Euro)

Die vorgenannten Obergrenzen orientieren sich an einer Vollanstellung. Bei Teilanstellung gelten dies Beträge aliquot.

Bei Personen mit einem Grad der Behinderung von 30 bis 49 können auf begründeten Wunsch des Arbeitsmarktservice (im Wege eines Beschlusses im Rehabilitationsausschuss) temporäre Zuschüsse zu den Lohnkosten gewährt werden.

Zugang

  • Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zu den Lohnkosten
  • Berufs-Integrations-Plan

Kostentragung

durch den Vorarlberger Sozialfonds (Integrationshilfe)
 
Letzte Änderung: 27.05.2010 11:54 · Zum Seitenanfang