Sprungziele:
Menschen mit einem Grad der Behinderung von zumindest 30% und einer behinderungsbedingten Leistungsminderung von zumindest 20% bis zu höchstens 50%.
Ausgenommen ist Personenkreis der begünstigt Behinderten, da diese eine Entgeltbeihilfe des Bundessozialamts bekommen können.
Der Mensch mit Behinderung
Höhe der Förderung beträgt: Bruttolohn x 1,5 x (Leistungsminderung in Prozent) / 100Die Höhe des Zuschusses zu den Lohnkosten ist gemäß folgender Aufstellung begrenzt:
Die vorgenannten Obergrenzen orientieren sich an einer Vollanstellung. Bei Teilanstellung gelten dies Beträge aliquot.Bei Personen mit einem Grad der Behinderung von 30 bis 49 können auf begründeten Wunsch des Arbeitsmarktservice (im Wege eines Beschlusses im Rehabilitationsausschuss) temporäre Zuschüsse zu den Lohnkosten gewährt werden.
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