Zuschuss zu blinden- und sehbehindertenspezifischen Hilfsmitteln

Zuständige Institution

Amt der Vorarlberger Landesregierung Abt. IVa
Römerstraße
6900 Bregenz
Tel: +43 5574 511 24080

Kontaktperson

Helga Rottensteiner
Tel: +43 5574 511 24124
Logo Land Vorarlberg
 

Zielgruppen

Menschen mit einer schweren Sehschädigung

Ziele/Wirkung

Die Personen der Zielgruppe können

  • geschriebene Informationen erkennen (lesen) und entsprechende Hilfsmittel bedienen
  • sich in ihrem häuslichen Umfeld selbstständig bewegen und den Haushalt verrichten
  • ihre alltäglichen Aufgaben selbstständig verrichten

Kernleistungen

Blindenspezifische, technische Hilfsmittel, insbesondere

  • Lesegeräte
  • Blindenführhund
  • blindenspezifische Hilfsmittel im Zusammenhang mit Computersystemen (spezielle Hardware und Software)
  • Compact Lesehilfe
  • elektronisches Tafelsystem  
  • Perkin Brailler
  • Texterfassungsgerät

Zugang

  • Antrag auf Gewährung von Integrationshilfe beim Amt der Landesregierung und
  • Antrag bei VGKK und Unterstützungsfonds der VGKK
  • Nachweis im Hinblick auf die behinderungsbedingte Notwendigkeit der spezifischen Hilfsmittel
  • 3 Angebote

Kostentragung

nach Entscheidung des gemischten Reha-Ausschusses (Sozialfonds, Sozialversicherungsträger, Bundessozialamt, Arbeitsmarktservice etc.)
 
Letzte Änderung: 23.11.2010 14:47 · Zum Seitenanfang