Seit 1.1.2010 können Bezieherinnen und Bezieher eines Bundes- oder Landespflegegeldes der Stufen 5, 6 oder 7, die überwiegend zu Hause von Angehörigen oder Nachbarn gepflegt werden, einen Zuschuss zum Pflegegeld beantragen. Der Zuschuss beträgt € 100,00 monatlich und wird zwölf Mal jährlich ausbezahlt.
Dieser Zuschuss des Landes Vorarlberg bleibt weiterhin bestehen, auch wenn es seit 1.1.2012 kein Landespflegegeld mehr gibt.
Voraussetzungen für die Beantragung des Zuschusses:
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Bezug eines Pflegegeldes der Stufe 5, 6 oder 7
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überwiegende Pflege zu Hause durch Verwandte oder Nachbarn (somit kein Anspruch bei einer Unterbringung in einem Pflegeheim)
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kein Bezug eines Zuschusses zur Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung
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Wohnsitz in Vorarlberg
Der Anspruch erlischt, wenn die pflegbedürftige Person im Pflegeheim betreut wird oder eine Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung in Anspruch nimmt.
Der Antrag ist bei der Bezirkshauptmannschaft einzureichen.
Wichtig:
Personen, die bereits Pflegegeld in den Stufen 5, 6 oder 7 beziehen, bekommen den Zuschuss nicht automatisch. Es muss ein Antrag gestellt werden.
Informationen und Antragsunterlagen finden Sie hier