Zuschuss des Landes zum Pflegegeld bei ambulanter Pflege bleibt auch 2012

02.01.2012 

Seit 1.1.2010 können Bezieherinnen und Bezieher eines Bundes- oder Landespflegegeldes der Stufen 5, 6 oder 7, die überwiegend zu Hause von Angehörigen oder Nachbarn gepflegt werden, einen Zuschuss zum Pflegegeld beantragen. Der Zuschuss beträgt € 100,00 monatlich und wird zwölf Mal jährlich ausbezahlt. 

Dieser Zuschuss des Landes Vorarlberg bleibt weiterhin bestehen, auch wenn es seit 1.1.2012 kein Landespflegegeld mehr gibt. 

Voraussetzungen für die Beantragung des Zuschusses:

  • Bezug eines Pflegegeldes der Stufe 5, 6 oder 7
  • überwiegende Pflege zu Hause durch Verwandte oder Nachbarn (somit kein Anspruch bei einer Unterbringung in einem Pflegeheim)
  • kein Bezug eines Zuschusses zur Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung
  • Wohnsitz in Vorarlberg

Der Anspruch erlischt, wenn die pflegbedürftige Person im Pflegeheim betreut wird oder eine Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung in Anspruch nimmt.

Der Antrag ist bei der Bezirkshauptmannschaft einzureichen.

Wichtig:

Personen, die bereits Pflegegeld in den Stufen 5, 6 oder 7 beziehen, bekommen den Zuschuss nicht automatisch. Es muss ein Antrag gestellt werden.

Informationen und Antragsunterlagen finden Sie hier
 
Letzte Änderung: 31.01.2012 11:53 · Zum Seitenanfang