Zusatzurlaub

Zuständige Institution

Bundessozialamt Landesstelle Vorarlberg
Rheinstraße 32/3
6903 Bregenz
Tel: +43 5 9988
Fax: +43 5 9988 7205

Kontaktperson

Alfred Widtmann
Tel: +43 5 9988 7235
BASB Logo
 

Beschreibung

Grundsätzlich gibt es für Menschen mit Behinderung kein erhöhtes Urlaubsausmaß. In der Privatwirtschaft kann ein Zusatzurlaub aber im Kollektivvertrag oder in der Betriebsvereinbarung vorgesehen werden. Gesetzliche Regelungen für den öffentlichen Dienst gibt es hierfür im Gesetz (z.B. Beamten -Dienstrechtsgesetz)

Das Ausmaß des Zusatzurlaubes für behinderte Personen (nicht nur für begünstigt behinderte Personen nach dem BEinstG!) richtet sich nach der Höhe des Grades der Minderung der Erwerbsfähigkeit und beträgt idR zwischen zwei und sechs Werktagen.

Ausführlichere arbeitsrechtliche Informationen und kostenlose Beratungen bekommen Sie:

  • bei der Landesstelle des Bundessozialamtes für Vorarlberg,
  • bei der Wirtschaftskammer Vorarlberg,
  • bei der Arbeiterkammer,
  • sowie für Mitglieder bei den Gewerkschaften
 
Letzte Änderung: 14.02.2012 13:01 · Zum Seitenanfang