Grundsätzlich gibt es für Menschen mit Behinderung kein erhöhtes Urlaubsausmaß. In der Privatwirtschaft kann ein Zusatzurlaub aber im Kollektivvertrag oder in der Betriebsvereinbarung vorgesehen werden. Gesetzliche Regelungen für den öffentlichen Dienst gibt es hierfür im Gesetz (z.B. Beamten -Dienstrechtsgesetz)
Das Ausmaß des Zusatzurlaubes für behinderte Personen (nicht nur für begünstigt behinderte Personen nach dem BEinstG!) richtet sich nach der Höhe des Grades der Minderung der Erwerbsfähigkeit und beträgt idR zwischen zwei und sechs Werktagen.
Ausführlichere arbeitsrechtliche Informationen und kostenlose Beratungen bekommen Sie:
- bei der Landesstelle des Bundessozialamtes für Vorarlberg,
- bei der Wirtschaftskammer Vorarlberg,
- bei der Arbeiterkammer,
- sowie für Mitglieder bei den Gewerkschaften