Wohnheim mit Langzeitcharakter für psychisch erkrankte Männer & Frauen

Zuständige Institution

Verein für seelische Gesundheit
Valdunastraße 16
6830 Rankweil
Tel: +43 699 12620248

Kontaktperson

Maria Luise Köck-File
Mobil: +43 699 12620248
Logo Verein für seelische Gesundheit
 

Zielgruppen

Erwachsene Menschen mit chronisch psychischen Störungen, die nicht mehr selbstständig wohnen und ihren Haushalt nicht eigenständig führen können.

Menschen, die auf Anleitung bei der Führung ihres täglichen Lebens und auf soziale Kontrolle angewiesen sind.

Ziele/Wirkung

  • Menschen mit psychischen Störungen langfristig einen geschützten Rahmen mit familiärer Atmosphäre zu bieten, in dem sie unter Berücksichtigung ihrer individuellen Fähigkeiten / Ressourcen ein möglichst hohes Maß an Selbstständigkeit erreichen können.
  • Erhaltung vorhandener Fähigkeiten und Förderung alltagspraktischer Fertigkeiten zur Verbesserung der Lebensqualität und Zufriedenheit.

Kernleistungen

  • Wohnunterbringung im Einzelzimmer
  • Unterstützung in den Aktivitäten des täglichen Lebens
  • Planung und Strukturierung der Tagesabläufe
  • Motivation, Anleitung, Begleitung und Kontrolle in alltagsrelevanten Verrichtungen
  • soziotherapeutische Betreuung
  •  Anleitung und Training im Umgang mit Geld, Behörden und Ämtern
  • Anleitung und Training bei der Erweiterung sozialer Kompetenzen (Lernen neue soziale Kontakte zu suchen und zu pflegen, Einbindung in das sekundäre soziale Gemeinwesen)
  • Ressourcensicherung
  • Motivation und Begleitung zu / bei Freizeitaktivitäten
  • Kontakte zu Angehörigen und Sachwaltern
  • fachärztliche Betreuung, medikamentöse Versorgung und Kontrolle
  • Training interpersoneller Kommunikationsstrukturen und Verhaltensregeln
  • themenzentrierte Gruppengespräche

Zugang

  • Vorliegen einer psychischen Störung und der daraus resultierenden Einbußen in alltagsrelevanten Tätigkeiten.
  • Vorhandensein gewisser Grundfertigkeiten und Selbständigkeit (sind nicht rund um die Uhr betreut).
  • Ausreichende Dispositionsfähigkeit bezüglich Einhalten von Vereinbarungen.
  • Zuweisung über Krankenhaus mit ärztlicher Befürwortung

Kostentragung

durch den Vorarlberger Sozialfonds (Integrationshilfe)
 
Letzte Änderung: 26.05.2010 15:52 · Zum Seitenanfang