Was ist eine Vorsorgevollmacht?
Jeder volljährige, geschäftsfähige Mensch kann durch eine Vollmacht vorsorglich festlegen, welche Person(en) seines Vertrauens welche Angelegenheiten auf welche Weise für ihn erledigen soll(en), falls er es selbst einmal nicht mehr kann. Eine Vorsorgevollmacht ersetzt in der Regel eine Sachwalterschaft. Im Gegensatz zu SachwalterInnen werden Bevollmächtigte nicht vom Gericht geprüft.
Was sollte eine Vorsorgevollmacht beinhalten?
Neben dem Namen, der Anschrift und dem Geburtsdatum der bevollmächtigten Person sollte die Vorsorgevollmacht auch möglichst detailliert beschreiben, für welche Aufgabenbereiche diese Person zuständig sein soll und welche individuellen Wünsche (z.B. bezüglich Pflege, medizinischer Versorgung, Übersiedlung in ein Altersheim) sie dabei beachten soll.
Wie stellt man eine Vorsorgevollmacht aus?
Es gibt mehrere Möglichkeiten, eine Vorsorgevollmacht auszustellen:
- Sie kann mit der Hand geschrieben und unterzeichnet werden.
- Sie kann mit dem Computer erstellt werden. In diesem Fall muss sie eigenhändig unterzeichnet und von drei ZeugInnen unterschrieben werden.
- Sie kann von einem Gericht, Rechtsanwalt oder Notar erstellt werden. Zwingend ist diese Vorgehensweise dann, wenn es um außergewöhnliche Angelegenheiten geht.
Was versteht man unter außergewöhnlichen Angelegenheiten?
Unter außergewöhnlichen Angelegenheiten versteht man besonders wichtige und einschneidende Entscheidungen. Dazu zählen die Bestimmung des Wohnortes, die Einwilligung in schwere medizinische Eingriffe (z.B. größere Operationen, Strahlentherapie oder Legen einer PEG-Sonde) und Vermögensangelegenheiten, die über das gewöhnliche Maß hinausgehen (z.B. große finanzielle Anschaffungen oder Verkauf/Vermietung eines Hauses/einer Wohnung).
Wer sollte die Vollmacht aufbewahren?
VollmachtgeberIn und bevollmächtigte Person sollten je eine Ausfertigung der Vollmacht aufbewahren. Die sicherste Methode ist, die Vollmacht von einem Rechtsanwalt oder Notar im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) registrieren zu lassen.
Was kostet eine Vorsorgevollmacht?
Die Erstellung einer Vorsorgevollmacht mit Hilfe eines Notars oder Rechtsanwaltes kostet inklusive Registrierung zwischen 480 und 720 Euro. Die Registrierung einer selbstverfassten Vorsorgevollmacht kostet zwischen 90 und 240 Euro. Dazu kommt eine geringe Gebühr für die Eintragung der Vertretungsbefugnis im ÖZVV.
Wann wird die Vorsorgevollmacht wirksam?
Wenn der betroffene Mensch bestimmte Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann, muss das zunächst durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen werden. Die bevollmächtigte Person muss informiert werden und einverstanden sein. Danach registriert der Notar das Wirksamwerden der Vollmacht im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) und händigt der bevollmächtigten Person eine Bestätigung aus. Mit dieser Bestätigung können sich Bevollmächtigte als vertretungsbefugt ausweisen.
Kann der betroffene Mensch die Vollmacht widerrufen?
Der betroffene Mensch kann die Vorsorgevollmacht jederzeit widerrufen – auch nach dem Verlust der Geschäftsfähigkeit. Die Folge wird in vielen Fällen die Einleitung eines Sachwalterschaftsverfahrens sein. Sie können eine Vorsorgevollmacht auch mit Hilfe eines vorgedruckten Formulars erstellen. Dieses Formular wurde vom Bundesministerium für Justiz erarbeitet und steht weiter unten zum Herunterladen bereit.