Vorarlberger Chancengesetz

Zuständige Institution

Amt der Vorarlberger Landesregierung Abt. IVa
Römerstraße
6900 Bregenz
Tel: +43 5574 511 24080

Kontaktperson

Helga Rottensteiner
Tel: +43 5574 511 24124
Logo Land Vorarlberg
 

Kurzbeschreibung

Landesgesetz zur Förderung der Chancengleichheit von Menschen mit Behinderung

Beschreibung

Das Vorarlberger Chancengesetz wurde am 10. Mai 2006 vom Vorarlberger Landtag beschlossen. Erstmals hatten Menschen mit Behinderung die Möglichkeit, bei der Ausarbeitung des neuen Gesetzes mitzuarbeiten. Aus dieser Zusammenarbeit wurde unter anderem die Bezeichnung Behindertengesetz in Chancengesetz umbenannt.

Mit dem Chancengesetz will das Land Vorarlberg die Selbstbestimmung und Eigenverantwortung von Menschen mit Behinderungen stärken.
Das Gesetz soll möglichst allen Menschen mit Behinderungen eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gewährleisten. Das Chancengesetz regelt, mit welcher Zielsetzung und nach welchen Grundsätzen welcher Personenkreis unter welchen (grundsätzlichen) Voraussetzungen Integrationshilfe in Anspruch nehmen kann und was Gegenstand der Integrationshilfe ist.
Inhalte des Chancengesetzes sind Förderungen für gesundheitliche Rehabilitation, für schulische und berufliche Weiterbildung, die Teilhabe am Arbeitsleben sowie am gesellschaftlichen Leben – hier insbesondere in den Bereichen Wohnen und Freizeit.

Das Vorarlberger Chancengesetz gibt es auch als Leichter Lesen Version.
Sie können die Druckversion bei der Vorarlberger Landesregierung unter folgender Adresse bestellen:

Vorarlberger Landesregierung
Integrations-/ Behindertenhilfe
Landhaus
6901 Bregenz
Tel. 05574 511-24150
Fax. 05574 511-924 195
E-Mail: gesellschaft-soziales@vorarlberg.at

Eine pdf-Version des Chancengesetz LL  können Sie weiter unten im Download-Bereich direkt auf ihren Computer laden.

Downloads

 Chancengesetz des Landes Vorarlberg

Das Vorarlberger Chancengesetz zum Download

 Chancengesetz Leichter Lesen
Leicht und einfach lesbare Version des Vorarlberger Chancengesetz

 
Letzte Änderung: 31.01.2011 12:47 · Zum Seitenanfang