Leistungen für einmalige behinderungsbedingte Ausgaben (Badewannenlift, Pflegebett, …), können Menschen mit Behinderung erhalten, wenn insbesondere mit der Behinderung in Zusammenhang stehendes Ereignis, sie in eine soziale Notlage geraten sind, sofern rasche Hilfestellung die Notlage zu mildern oder beseitigen mag.
Voraussetzungen:
- Österreichische Staatsbürgerschaft oder ständiger Aufenthalt in Österreich.
- Vorliegen eines konkreten Vorhabens der medizinischen, sozialen oder beruflichen Rehabilitation (z.B.: behindertengerechte Wohnungsadaptierung, PKW-Adaptierung, …).
- Grad der Behinderung mind. 50%.
- Als Nachweis der Behinderung wird anerkannt: Behindertenpass, Bezug der erhöhten Familienbeihilfe, Bezug von Pflegegeld.
- Monatliches Nettoeinkommen des Förderungswerbers darf 1.680 € nicht übersteigen. Einkommensgrenze für 2 Personen beträgt: 2.060 € netto u. erhöht sich bei Vorliegen einer Unterhaltspflicht und einer Behinderung des Ehepartners des Antragstellers.
- Das Vorhaben darf nicht durch Leistungen anderer Kostenträger (BH, diverse Fonds der öffentlichen oder privaten Wohlfahrtspflege, Amt der Landesregierung Sozialversicherungsträger) ausfinanziert sein.
Zuschusshöhe:
- Abhängig vom Familieneinkommen; maximale Förderhöhe derzeit (Stand 2011) 5.800,00 €