Unterstützungsfonds der Vorarlberger Gebietskrankenkasse

Zuständige Institution

Vorarlberger Gebietskrankenkasse
Jahngasse 4
6850 Dornbirn
Tel: +43 50 8455 0
Fax: +43 50 8455 1040
Logo Vorarlberger Gebietskrankenkasse
 

Beschreibung

Aus den Mitteln des Unterstützungsfonds können in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen, insbesondere in Berücksichtigung der Familien-, Einkommens- und Vermögensverhältnisse, Unterstützungen erbracht werden, wenn nach den gesetzlichen oder satzungsmäßigen Bestimmungen Leistungen nicht oder nicht in ausreichendem Maß geleistet werden können.
Auf die Gewährung von Unterstützungen besteht kein Rechtsanspruch!

Unterstützungen dürfen nur an Personen, die zum Zeitpunkt des Leistungsbedarfes gegenüber der VGKK anspruchsberechtigt waren, gewährt werden. Für eine allfällige Unterstützung ist grundsätzlich ein schriftlicher Antrag erforderlich.

Downloads

 VGKK Richtlinien des Unterstützungsfonds
Richtlinien zum Unterstützungsfonds der VGKK

Links

 
Letzte Änderung: 10.01.2011 12:08 · Zum Seitenanfang