Voraussetzungen:
Menschen mit Behinderung, die eine Therapie (Ergotherapie, Logopädie, Physiotherapie, Psychotherapie) benötigen.
Kostenersatz abzüglich eines Selbstbehalts.
Unterlagen:
- formloser Antrag
- ärztlicher Verordungsschein
- eventuell ärzliches Gutachten
- Rechnung über Therapiekosten