Teilqualifikation (TQ) im Ausbildungszentrum Vorarlberg

Zuständige Institution

Ausbildungszentrum Vorarlberg (AZV)
Gartenstrasse 2
6840 Goetzis
Tel: +43 5523 53255
Fax: +43 5523 532559

Kontaktperson

Andrea Cukrowicz
Tel: +43 5523 53255
Logo Ausbildugnszentrum
 

Kurzbeschreibung

Seit September 2003 ist die Teilqualifikation gesetzlich geregelt und somit auch eine gesetzlich anerkannte Ausbildung. Ein individueller Lehrplan im jeweiligen Berufsfeld wird erstellt und die zu absolvierende Ausbildungszeit festgelegt. Durch eine kommissionelle Prüfung erfolgt die Kontrolle der erlernten Ausbildungsinhalte. Der Absolvent einer Teilqualifikation erhält nach Bestehen der Prüfung ein Abschlusszeugnis.

Beschreibung

Es wird ein Ausbildungsvertrag, welcher auch von der Wirtschaftskammer mitgetragen wird, abgeschlossen. Die Teilnehmer werden für die Dauer der gesamten dualen Ausbildung von der Ausbildungszentrum Vorarlberg GmbH angestellt. Während der Ausbildungszeit erhalten die Auszubildenden die von den Sozialpartnern empfohlene Lehrlingsentschädigung. Im ersten Ausbildungsjahr ist diese ident mit der gesetzlichen Lehrlingsentschädigung für das erste Lehrjahr.


Ausbildungsmöglichkeiten in folgenden Bereichen:

  • Hotel & Gastgewerbe
  • Malerei
  • Tischlerei
  • Einzelhandel
  •  Druckerei

Ausbildungsform

Die Ausbildung ist dual aufgebaut. Die praktische Ausbildung erfolgt im Ausbildungszentrum Vorarlberg, wo pädagogisch ausgebildete und fachlich qualifizierte Mitarbeiter zur Verfügung stehen. Die schulische Ausbildung erfolgt durch die zuständigen Berufsschulen in  spezifischen Klassen. Vor Beginn der dualen Ausbildung erfolgt eine Probezeit, welche zur Intensivabklärung genutzt wird. Der Beginn der Ausbildung erfolgt im September
mit Schulbeginn und während der Ausbildung werden Praktika in verschiedenen Betrieben der freien Wirtschaft absolviert.


Dauer der Ausbildung

Wird individuell durch die Berufsausbildungsassistenz festgelegt und kann sich zwischen einem und drei Jahren bewegen.

Zielgruppen

Junge Menschen mit Benachteiligungen nach Beendigung des 9. Schuljahrs (Hauptschule, Integrationsklassen, sonderpädagogischen Einrichtungen).
 
Letzte Änderung: 14.06.2011 19:40 · Zum Seitenanfang