Hilfsmittel für Hörgeschädigte (Hilfsmittelberatung)

Zuständige Institution

Landeszentrum für Hörgeschädigte (LZH)
Feldgasse 24
6850 Dornbirn
Tel: +43 5572 25733
Fax: +43 5572 25733 4
Logo LZH
 

Zielgruppen

Leicht- bis hochgradig Hörgeschädigte, Gehörlose, Spätertaubte, Altersschwerhörige, Menschen mit auditiver Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung, Tinnitusbetroffene, mehrfachbehinderte Hörgeschädigte
Soziales Umfeld

Ziele/Wirkung

  • Klient und soziales Umfeld sind über die für ihre Zwecke bestgeeigneten Hilfsmittel und die möglichen Kostenträger informiert.
  • Die Finanzierung der Hilfsmittel ist geklärt.
  • Die private und berufliche Situation des Klienten und seines sozialen Umfeldes ist durch den Einsatz technischer Hilfsmittel verbessert.
  • Soziale und berufliche Teilhabe ist durch Hilfsmittelversorgung in einem größeren Umfang möglich.

Kernleistungen

  • Persönliches Beratungsgespräch mit Klient u./o. sozialem Umfeld
  • Abklärung der vorliegenden Behinderung u./o. Gutachtenerstellung
  • Informationen vermitteln
  • Information u./o. Unterstützung bei der Finanzierung
  • Versorgung mit technischen Hilfsmitteln inkl. Nachbetreuung
  • Anleitung des Klienten und des sozialen Umfeldes im Umgang mit und Einsatz von technischen Hilfsmitteln
  • Cochlea-Implantat-Beratung (CI)
  • HNO-Ambulanz

Zugang

direkt über zuständige Institution

Kostentragung

durch den Vorarlberger Sozialfonds (Integrationshilfe)
 
Letzte Änderung: 22.09.2011 14:44 · Zum Seitenanfang