Studienunterstützung

Zuständige Institution

Studienbeihilfenbehörde
Gudrunstraße 179
1100 Wien
Tel: +43 1 60173 0
Fax: +43 1 60173 200
Studienbeihilfebehörde
 

Beschreibung

Die Studienunterstützung ist im Studienförderungsgesetz für Härtefälle vorgesehen. Die Unterstützung erfolgt entweder als einmalige Zahlung oder in Form eines regulären Stipendiums (z.B. überbrückende Zahlungen an behinderte Studierende, bis wieder Anspruch auf Studienbeihilfe besteht).

Hinweis: Wenden Sie sich für die Beantragung direkt an die Studienbeihilfenbehörde (siehe weiterführende links)  
 
Letzte Änderung: 19.05.2010 11:58 · Zum Seitenanfang