Eltern von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen, denen die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel nicht zugemutet werden kann und die daher mit dem Kraftfahrzeug der Eltern in die Schule gebracht werden müssen, können um Schulfahrtbeihilfe ansuchen.
Seit 01.09.2004 gilt dies auch für ein lehrplanmäßig vorgesehenes Praktikum.
Voraussetzung:
Bezug der Familienbeihilfe
Höhe der Beihilfe:
Die Höhe der Beihilfe ist abhängig von der Distanz zwischen Schule und Wohnort sowie von der Anzahl der Schultage in der Woche.
Antrag:
Bei dem Finanzamt, das auch für die Gewährung der Familienbeihilfe zuständig ist, jeweils bis 30. Juni des Kalenderjahres einzubringen, das dem Kalenderjahr folgt, in dem das Schuljahr endet, für welches die Schulfahrtbeihilfe begehrt wird.
Unterlagen:
Antragsformular (Formblatt Beih 85 - siehe unter Links)
Schulbesuchsbestätigung