Schule für Kinder mit Hörschädigung

Zuständige Institution

Landeszentrum für Hörgeschädigte (LZH)
Feldgasse 24
6850 Dornbirn
Tel: +43 5572 25733
Fax: +43 5572 25733 4

Kontaktperson

Evi Linder
Tel: +43 5572 25733
Logo LZH
 

Zielgruppen

Leicht- bis hochgradig Hörgeschädigte, Gehörlose, Spätertaubte, Kinder mit auditiver Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung, mehrfachbehinderte Hörgeschädigte - Kinder im Alter ab 6 Jahren
Schulbehörde und soziales Umfeld

Ziele/Wirkung

  • Voraussetzungen für einen erfolgreichen Abschluss der Pflichtschullaufbahn sind geschaffen worden.
  • Kind schließt erfolgreich seinen Schulbesuch ab, mit größtmöglichem Wissen, Lautsprachkompetenz, Gebärdensprachkompetenz (wenn erforderlich bzw. gewünscht) und psychischer Stabilität.
  • Voraussetzungen wurden geschaffen, dass das Kind trotz seiner Behinderung in seiner gewohnten sozialen Umgebung aufwachsen kann.
  • Schulbehörde hat Informationen über die Leistungssituation des Kindes in der Schule für die Festlegung von Förderungen.

Kernleistungen

  • Persönliches Beratungsgespräch
  • Abklärung der vorliegenden Behinderung und Gutachtenerstellung
  • Erstellung von sonderpädagogischen Gutachten
  • Psychologische Abklärung, Beratung und Gutachtenerstellung
  • Beschulung in Kleingruppen nach individuellen Förderplänen
  • Klassenhilfe/Stützlehrer
  • Heilpädagogisches Reiten
  • Schulbusdienst
  • Mittagstisch
  • Tagesbetreuung inkl. Förderunterricht
  • Unterstützung bei Anträgen für den Schulbesuch
  • HNO-Ambulanz

Kostentragung

durch den Vorarlberger Sozialfonds (Integrationshilfe)

Links

 
Letzte Änderung: 29.08.2011 15:24 · Zum Seitenanfang