Was sind die Aufgaben von SachwalterInnen?
SachwalterInnen kümmern sich um die finanzielle Situation, sie vertreten den betroffenen Menschen vor den Behörden, halten persönlichen Kontakt und organisieren bei Bedarf die nötige Betreuung. Die konkreten Aufgaben werden vom Gericht für jeden Fall individuell festgelegt.
Wer kann SachwalterIn sein?
SachwalterInnen des betroffenen Menschen sind am häufigsten Angehörige, Freunde oder Bekannte. Wenn es vor allem um rechtliche Angelegenheiten geht, kann auch ein Rechtsanwalt oder Notar Sachwalter sein. Steht kein geeigneter Sachwalter bzw. keine geeignete Sachwalterin zur Verfügung, übernimmt die IfS-Sachwalterschaft diese Aufgabe.
Wie kommt es zu einer Sachwalterschaft?
Jeder, der den Eindruck hat, dass jemand aus seinem Umfeld die Unterstützung eines Sachwalters oder einer Sachwalterin braucht, kann beim Bezirksgericht ein Sachwalterschaftsverfahren anregen. Meistens kommt diese Anregung von Angehörigen oder von einer sozialen Einrichtung.
Wie läuft das Verfahren ab?
Das Gericht prüft unter anderem durch ein medizinisches Gutachten ob alle Voraussetzungen für eine Sachwalterschaft gegeben sind. Wenn sie gegeben sind, wird ein Sachwalter bzw. eine Sachwalterin bestellt. Wenn sie nicht gegeben sind oder wenn es eine Alternative zur Sachwalterschaft gibt, wird das Verfahren eingestellt. Bei geringem Einkommen übernimmt das Gericht die Kosten für das Gutachten, das Verfahren selbst ist kostenlos.
Wer vertritt den betroffenen Menschen im Verfahren?
Während des Verfahrens betraut das Gericht eine nahestehende Person mit der Vertretung des betroffenen Menschen.
Wenn keine nahestehende Person zur Verfügung steht, übernimmt diese Aufgabe die IfS-Sachwalterschaft.
Was kostet eine Sachwalterschaft?
Als Entschädigung für ihre Arbeit bekommen SachwalterInnen vom betroffenen Menschen einen Aufwandsersatz für Fahrt-, Telefon- und Portokosten. In der Regel kommen dazu 5% des jährlichen Nettoeinkommens des betroffenen Menschen (ohne Einnahmen wie Pflegegeld, Familien- und Wohnbeihilfe) und bis zu 2% seines Barvermögens, das über 10.000 Euro liegt. Über die tatsächliche Höhe der Entschädigung entscheidet das Gericht.
Wem müssen SachwalterInnen Rechenschaft ablegen?
Über wichtige Angelegenheiten muss der Sachwalter oder die Sachwalterin den betroffenen Menschen informieren. SachwalterInnen werden außerdem vom Gericht überprüft. Dazu müssen sie jährlich einen Bericht verfassen und die Verwaltung der Finanzen dokumentieren.
Was ist Clearing?
Welche Unterstützung braucht der betroffene Mensch? Gibt es Alternativen zur Sachwalterschaft? Zu den Aufgaben der IfS-Sachwalterschaft gehört auch, im Auftrag des Gerichtes die Situation genauer abzuklären und einen Bericht zu verfassen. Auf Basis dieses Berichtes entscheidet das Gericht über die weitere Vorgangsweise.