Sachwalterschaft ist die gesetzliche Vertretung für erwachsene (volljährige) Menschen mit geistiger Behinderung oder psychischer Krankheit, wenn sie ihre Angelegenheiten nicht ohne Gefahr einer Benachteiligung selbst erledigen können.
Hinweis: Körperliche Behinderung ist kein Grund für eine Sachwalterschaft
Sachwalter kümmern sich um die materielle Situation, sie vertreten vor Behörden, halten persönlichen Kontakt mit der betroffenen Person und kümmern sich um eine soziale Betreuung.
Den Auftrag erteilt das jeweilige Bezirksgericht mit einem förmlichen Gerichtsbeschluss. IfS-SachwalterInnen stehen nur dann zur Verfügung, wenn die betroffene Person keine geeigneten Angehörigen hat, die die Sachwalterschaft übernehmen können. Sind überwiegend rechtliche Angelegenheiten zu besorgen, ist vom Gericht ein Rechtsanwalt oder Notar als Sachwalter zu bestellen.
Hauptberufliche SachwalterInnen
Als einstweilige Sachwalter vertreten hauptberufliche IfS-SachwalterInnen die Interessen der Betroffenen im Verfahren; d. h. sie klären ab, ob im jeweiligen Fall eine Sachwalterschaft erforderlich ist, wie weit der Wirkungskreis des Sachwalters reichen sollte und wer für dieses Amt in Frage kommt.
Als Sachwalter - nach Abschluss des Verfahrens - werden hauptberufliche IfS-SachwalterInnen dann bestellt, wenn es keine andere Alternative gibt (Angehörige, Rechtsberufler) und die anfallenden Aufgaben den Einsatz eines professionellen Sachwalters erfordern.
Ehrenamtliche IfS-SachwalterInnen
Ehrenamtliche IfS-SachwalterInnen werden dem Gericht dann als Sachwalter vorgeschlagen, wenn die Aufgaben überschaubar sind und es in erster Linie um eine längerfristige persönliche Beziehung zu den Betroffenen geht. Ehrenamtliche IfS-SachwalterInnen erhalten vom Verein eine Ausbildung; sie werden von hauptberuflichen IfS-SachwalterInnen in Ehrenamtlichen-Teams angeleitet und unterstützt. Spesenersatz, diverse Versicherungen und Fortbildungsangebote runden das Angebot für Ehrenamtliche ab.
Beratung und Einschulung
Hauptberufliche IfS-SachwalterInnen beraten und unterstützen in allen Sachwalterschaftsfragen. Dieses Angebot ist kostenlos und wird vor allem von Angehörigen, die als Sachwalter bestellt sind, in Anspruch genommen. Bei Bedarf sind auch Hausbesuche möglich.
Der Kurs "Anleitung für Sachwalter" wird über das Bildungscenter der Arbeiterkammer Vorarlberg zweimal jährlich in Bregenz und Feldkirch angeboten;
Terminbekanntgabe und Anmeldung erfolgt über die AK (siehe AK-Kursprogramm) oder bei der IfS-Sachwalterschaft.