Rundfunkgebührenbefreiung - Zuschussleistungen zum Fernsprechentgelt

Zuständige Institution

GIS-Gebühren Info Service GmbH
Postfach 1000
1051 Wien
Tel: +43 810 00 10 80
Fax: +43 5 0200 300
 

Beschreibung

Bei sozialer und /oder körperlicher Hilfsbedürftigkeit und geringem Haushalts-Nettoeinkommen kann Befreiung von den Rundfunkgebühren beantragt werden. Aber auch die Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt (ehemals Befreiung von der Telefongrundgebühr) wird über die GIS-Gebühren Info Service GmbH durchgeführt.

Das Haushalts-Nettoeinkommen ist das Nettoeinkommen ALLER in einem Haushalt lebenden Personen. Dieses Einkommen darf den gesetzlich vorgeschriebenen Befreiungsrichtsatz nicht überschreiten.

Das Nettoeinkommen ist die Summe sämtlicher Einkünfte in Geld oder Geldeswert nach Ausgleich mit Verlusten und vermindert um die gesetzlich geregelten Abzüge.

Bei der Ermittlung des Nettoeinkommens sind Leistungen auf Grund des Familienlastenausgleichsgesetzes, Impfschadensgesetzes, Kriegsopferrenten, Heeresversorgungsrenten, Opferfürsorgerenten, Verbrechensopferrenten sowie Unfallrenten und das Pflegegeld nicht anzurechnen.

Antragsformulare:  

Bei allen Raiffeisenbanken, Gemeindeämtern, Postfilialen, Filialen der Volks- u. Hypobanken, direkt bei der GIS (siehe unter Links)

Zielgruppen

Folgende Personengruppen haben bei geringem Haushalts-Nettoeinkommen grundsätzlich Anspruch auf Befreiung von Rundfunkgebühren/Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt:

Bezieher von:
  • Pflegegeld oder einer vergleichbaren Leistung,
  • Leistungen nach pensionsrechtlichen Bestimmungen oder diesen Zuwendungen vergleichbare sonstige wiederkehrende Leistungen versorgungsrechtlicher Art der öffentlichen Hand,
  • Leistungen nach dem aktuellen Arbeitslosenversicherungsgesetz,
  • Beihilfen nach dem aktuellen Arbeitsmarktförderungsgesetz,
  • Beihilfen nach dem aktuellen Arbeitsmarktservicegesetz,
  • Beihilfen nach dem aktuellen Studienförderungsgesetz,
  • Leistungen und Unterstützungen aus der Sozialhilfe oder der freien Wohlfahrtspflege oder aus sonstigen öffentlichen Mitteln wegen sozialer Hilfsbedürftigkeit sowie
  • Gehörlose oder schwer hörbehinderte Personen.

Die aktuellen Höchstsätze des Haushalts-Nettoeinkommens finden Sie auf der GIS-Website "Gebühren Info Service" (siehe unter Links).

Links

 
Letzte Änderung: 11.03.2011 16:47 · Zum Seitenanfang