Die zersplitterte Struktur im Bereich des Pflegegeldes (Landes- und Bundespflegegeld) wird bereinigt und die Gesetzgebungs- und Vollziehungskompetenz der Bundesländer wird auf den Bund übertragen.
Durch diese Kompetenzbereinigung werden rund 74.000 Bezieher/innen eines Landespflegegeldes in den Zuständigkeitsbereich der Pensionsversicherungsanstalt bzw. der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter übernommen.
Mit der Pflegegeldreform werden 300 Pflegegeldverwaltungsstellen zu acht Stellen zusammengelegt. Die Ziele sind eine Reduktion der Entscheidungsträger, eine Vereinheitlichung in der Vollziehung und die Beschleunigung der Verfahrensdauer.
Das Bundesgesetz zur Änderung des Pflegegeldreformgesetzes 2012 wurde im Nationalrat beschlossen und am 29. Juli 2011 im Bundesgesetzblatt I Nr. 58/2011 veröffentlicht (siehe unter Downloads).
In Kraft treten wird das Pflegegeldreformgesetz mit Wirkung vom 1. Jänner 2012.
Die wesentlichen Eckpunkte des Gesetzes:
Konzentration des Pflegegeldes beim Bund
Die verschiedenen die Angelegenheiten des Pflegegeldwesens regelnden landesgesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen werden aufgehoben. Damit soll eine deutliche Reduktion der Entscheidungsträger, eine Vereinheitlichung der Vollziehung, eine Beschleunigung der Verfahren sowie eine Einsparung bei Bundesländern und Gemeinden in Vollzug und Legistik erreicht werden.
Übertragung der Zuständigkeit für Anspruchsberechtigte nach den Landespflegegeldgesetzen auf die Pensionsversicherungsanstalt und die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter
Die Übernahme der Landespflegegeldfälle wird in den Zuständigkeitsbereich der Pensionsversicherungsanstalt und der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter erfolgen.
TIPP:
Derzeit gibt es beim Landespflegegeld in Vorarlberg für die Pflegestufen 1 und 2 günstigere Regelungen als beim Bundespflegegeld.
Landespflegegeld der Stufe 1 wird gewährt, wenn Pflegebedürftigkeit vorliegt und der ständige Betreuungs- und Pflegeaufwand mehr als 50 Stunden monatlich beträgt und voraussichtlich zumindest sechs Monate andauern wird. Für die Stufe 2 sind über 75 Stunden notwendig. Diese Regelung gilt noch bis 31. Dezember 2011.
Da ab 1. Jänner 2012 Gesetzgebung und Vollzug beim Pflegegeld von den Ländern auf den Bund übertragen werden, wird damit für die Stufen 1 und 2 ein höherer Pflegeaufwand notwendig: Für die Stufe 1 über 60 Stunden und für die Stufe 2 über 85 Stunden.
Alle Anträge für ein Landespflegegeld, die bis 31.12.2011 bei der Wohnsitzgemeinde einlangen, werden noch nach der alten Landesregelung bewertet. Aus diesem Grund ist es ratsam, den Antrag noch vor Jahresende zu stellen.
HINWEIS:
Der Zuschuss des Landes Vorarlberg bei ambulanter Pflege bei den Pflegestufen 5, 6 und 7 (monatlich 100,--€) bleibt weiterhin bestehen, auch wenn es ab 1.1.2012 kein Landespflegegeld mehr gibt.