Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz - PAA

Zuständige Institution

Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz
Kreuzgasse 6
6850 Dornbirn
Tel: +43 (0)664 9141924
Fax: +43 (0)5572 394559

Kontaktperson

Annemarie Platter
Tel: +43 664 9141924
Logo Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz
 

Kurzbeschreibung

Persönliche Unterstützung für behinderte Menschen durch einen Assistenten bei der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit oder bei der Teilnahme an einer Ausbildung.

Beschreibung

Durch Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz (PAA) soll eine bedarfsgerechte, selbstbestimmte, selbst organisierte und gleichberechtigte Teilhabe am Erwerbsleben von Menschen mit einer schweren Funktionsbeeinträchtigung ermöglicht werden.

Zielgruppen

Menschen mit Behinderung im erwerbsfähigen Alter,  die in der Pflegestufe 5, 6 oder 7 eingestuft sind, und in einem aufrechten sozialversicherungspflichtigen Dienstverhältnis stehen oder sich in der Ausbildung befinden und dabei Assistenz benötigen.

Kernleistungen

Die Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz umfasst Unterstützungsleistungen, die im Rahmen eines Dienstverhältnisses oder einer Ausbildung erforderlich sind. PAA orientiert sich am individuellen Unterstützungsbedarf der AssistenznehmerInnen, die ExpertInnen in eigener Sache sind. PAA bietet konkret:

  • Mobilitätshilfe (Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstelle bzw. Ausbildungsort,Außendienste, ...)
  • Unterstützung manueller Art bei der Dienstverrichtung oder während der Ausbildungszeit (Aufbereitung von Unterlagen, Bedienung technischer Geräte, ...)
  • Sonstige behinderungsbedingt erforderliche Unterstützung (Hilfe beim Mittagessen, bei der Toilette, ...)

Downloads

 BMSK Richtlinien zur PAA
Richtlinien des BMSK zur Förderung der Persönlichen Assistenz am Arbeitsplatz (PAA)

Kostentragung

Für die Förderung der Persönlichen Assistenz am Arbeitsplatz ist ein formloser Antrag vor Realisierung des Vorhabens an das Bundessozialamt Landesstelle Vorarlberg zu stellen. Die Kosten für die Organisation sowie die Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz werden bei Erfüllung der Voraussetzungen vom Bundessozialamt zur Gänze übernommen.
 
Letzte Änderung: 10.11.2011 13:45 · Zum Seitenanfang