Kostentragung
Für die Förderung der Persönlichen Assistenz am Arbeitsplatz ist ein formloser Antrag vor Realisierung des Vorhabens an das Bundessozialamt Landesstelle Vorarlberg zu stellen.
Die Kosten für die Organisation sowie die Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz werden bei Erfüllung der Voraussetzungen vom Bundessozialamt zur Gänze übernommen.