Pauschaler Freibetrag

Zuständige Institution

Wohnsitzfinanzamt
 

Beschreibung

Der pauschale Freibetrag ist abhängig von der Höhe des Grades der Behinderung.

Minderung der Erwerbsfähigkeit
von 25% bis 34% - € 75,00   monatlich
von 35% bis 44% - € 99,00   monatlich
von 45% bis 54% - € 243,00   monatlich
von 55% bis 64% - € 294,00   monatlich
von 65% bis 74% - € 363,00   monatlich
von 75% bis 84% - € 435,00   monatlich
von 85% bis 94% - € 507,00   monatlich
von 95% bis 100% - € 726,00   monatlich

Bei Bezug einer pflegebedingten Geldleistung (z.B. Pflegegeld) können diese Freibeträge nicht gewährt werden. In diesem Fall können Mehraufwendungen aus dem Titel der Behinderung nur insoweit als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden, als sie die pflegebedingte Geldleistung übersteigen.

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Letzte Änderung: 05.07.2010 12:58 · Zum Seitenanfang