Die IfS-Patientenanwaltschaft ist eine Einrichtung auf Grundlage des Unterbringungsgesetzes (UbG).
Nach dem UbG ist es unser Auftrag PatientInnen, die gegen ihren Willen in die Psychiatrie eingewiesen wurden, oder dort Zwangsmaßnahmen unterliegen, parteilich zu vertreten.
„Unterbringung“ im Sinn des Gesetzes bedeutet, dass durch ärztliche Verfügungen im Rahmen der stationären psychiatrischen Behandlung, Rechte von PatientInnen eingeschränkt werden.
Ziel ist die unverzügliche Klärung der rechtlichen Lage, ohne langwieriges Aktenverfahren.
Die Zwangssituation soll für die Betroffenen, durch unsere Vertretung vor Ort, raschest aufgehoben werden.
Der persönliche Behandlungswunsch der Betroffenen, als Patientenwille, soll weitgehendst Berücksichtigung
finden.
Unsere Zuständigkeit erstreckt sich auf das LKH-Ranweil.
Die IfS-Patientenanwaltschaft ist vom Krankenhaus unabhängig.