Patientenanwaltschaft für psychiatrische Patienten des LKH-Rankweil

Zuständige Institution

IfS-Patientenanwaltschaft
Valdunastraße 16
6830 Rankweil
Tel: +43 5522 403 4040
Fax: +43 5522 403 6513

Kontaktperson

Mag. Christian Fehr
Tel: +43 5522 403 4041
Logo Institut für Sozialdienste
 

Kurzbeschreibung

Die Verbesserung der Rechtsstellung psychisch kranker Menschen in Psychiatrischen Krankenanstalten oder Abteilungen ist das Ziel des Unterbringungsgesetzes.

Beschreibung

Die IfS-Patientenanwaltschaft ist eine Einrichtung auf Grundlage des Unterbringungsgesetzes (UbG).

Nach dem UbG ist es unser Auftrag PatientInnen, die gegen ihren Willen in die Psychiatrie eingewiesen wurden, oder dort Zwangsmaßnahmen unterliegen, parteilich zu vertreten.

„Unterbringung“ im Sinn des Gesetzes bedeutet, dass durch ärztliche Verfügungen im Rahmen der stationären psychiatrischen Behandlung, Rechte von PatientInnen eingeschränkt  werden.

Ziel ist die unverzügliche Klärung der rechtlichen  Lage, ohne langwieriges Aktenverfahren.

Die  Zwangssituation soll für die Betroffenen, durch unsere Vertretung vor Ort, raschest aufgehoben werden.

Der persönliche Behandlungswunsch der Betroffenen, als Patientenwille, soll weitgehendst Berücksichtigung

finden.

Unsere Zuständigkeit erstreckt sich auf das LKH-Ranweil.

Die IfS-Patientenanwaltschaft ist vom Krankenhaus unabhängig.

Zielgruppen

  • PatientInnen während des Aufenthaltes im psychiatrischen Krankenhaus
  • ehemalige PatientInnen sowie Selbsthilfegruppen
  • MitarbeiterInnen von psychiatrischen Krankenhäusern (ÄrztInnen, Pflegepersonal sowie TherapeutInnen)
  • Angehörige von PatientInnen bzw. ehemalige PatientInnen eines psychiatrischen Krankenhauses

Kernleistungen

  • Gerichtliche Vertretung beim Überprüfungsverfahren ärztlich angeordneter Zwangsmaßnahmen (Aufenthalt bzw. Behandlung gegen oder ohne Zustimmung, Freiheitsbeschränkungen wie Fixierung, Ausgangssperre usw.)
  • Gerichtliche Vertretung bei Zwangseinweisung durch Polizei, Amts- oder Gemeindearzt
  • Außergerichtliche Vertretung unmittelbar in der Zwangssituation gegenüber behandelndem Arzt und Pflegepersonal durch mediative Vermittlung
  • Beratung und Information über Patientenrechte, Unterbringungsgesetz, Alternativen zur stationären Behandlung, Maßnahmen nach § 21 StGB, Sachwalterschaft, Patientenverfügungen

Zugang

Bei Anfragen sind die Patientenanwälte wochentags von 8.00 bis 16.00 Uhr telefonisch erreichbar.

Bei Bedarf können Sie ein persönliches Gespräch mit einer IfS-PatientenanwältIn vereinbaren, das aufgrund unserer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht vertraulich ist.


IfS-Patientenanwalt
Dr. Roland Horsten
T: 05522 / 403-40 43
M:horsten.roland@ifs.at   

IfS-Patientenanwältin
Mag. Barbara Hinterholzer
T: 05522 / 403-40 42
M: hinterholzer.barbara@ifs.at

IfS-Patientenanwalt
Mag. Christian Fehr
T: 05522 / 403-40 41
M: fehr.christian@ifs.at

Downloads

 Patientenrechte und Unterbringungsgesetz
Ausführliche Informationen der IfS-Patientenanwaltschaft zu Patientenrechten
 
Letzte Änderung: 18.10.2010 13:22 · Zum Seitenanfang