Voraussetzung:
Begünstigte Behinderte, denen aus behinderungsbedingt Gründen die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel nicht zumutbar ist und die zumindest drei Monate im Antragsjahr erwerbstätig sind.
Die Unzumutbarkeit der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist durch eine entsprechende Eintragung im Behindertenpass nachzuweisen.
Höhe:
Für den behinderungsbedingten Mehraufwand im Zusammenhang mit der Fahrt von und zum Arbeitsplatz kann eine jährliche Pauschale gewährt werden. Zuschusshöhe: 580,--€ (Stand 2011)
Antragstellung:
Direkt beim Bundessozialamt (siehe oben)
Auszahlung:
Erfolgt automatisch durch die EDV des Bundessozialamtes.