Lehre im allgemeinen Arbeitsmarkt

Zuständige Institution

dafür gem. GmbH
Markus Sittikusstraße 20
6845 Hohenems
Tel: +43 5576 20770
Fax: +43 720 520533
Logo dafür
 

Beschreibung

Eine Lehre wird zum größten Teil in einem Betrieb oder einer Lehrwerkstätte absolviert. Hier erfolgt die praktische Ausbildung. Zum Erlernen theoretischer Grundlagen bzw. anderer wichtiger Kenntnisse besucht der Lehrling die Berufsschule. In der Regel dauert eine Lehre drei Jahre. Je nach Beruf kann es aber auch längere Lehrzeiten geben. Am Ende der Lehre steht die Lehrabschlussprüfung.

Um eine Lehrstelle zu bekommen ist ein Hauptschulabschluss nicht zwingend erforderlich.
Jugendliche mit einen Sonderpädagogischen Förderbedarf erhalten bei der Suche nach einer Lehrstelle Unterstützung bei der „dafür GemGmbH“ (siehe Clearing, Jugendarbeitsassistenz).

Downloads

 Lehrlingsschutz am Arbeitsplatz 2011
Die vorliegende Broschüre der AK gibt einen Überblick über die wichtigsten Vorschriften im Bereich der Lehrlingsausbildung sowie der Beschäftigung von jugendlichen ArbeitnehmerInnen
 Berufsausbildungsgesetz BAG 2010
Das BAG regelt den betrieblichen Teil der Lehrausbildung inkl. Integrative Berufsausbildung

Links

 
Letzte Änderung: 12.09.2011 17:36 · Zum Seitenanfang