Übergangspflege
Zum Aufbau der häuslichen Pflege im Anschluss an eine stationäre Behandlung (Spital, Reha) können Pflegebedürftige bis zu 28 Tage im Kalenderjahr zu besonderen finanziellen Konditionen in einem Pflegeheim versorgt werden.
Urlaub von der Pflege
Zur Entlastung und Erholung von pflegenden Angehörigen können Pflegebedürftige bis zu 42 Tage im Kalenderjahr zu besonderen finanziellen Konditionen vorübergehend in einem Pflegeheim untergebracht werden. Diese 42 Tage "Urlaub von der Pflege" können auch über das Jahr verteilt in Anspruch genommen werden.
Voraussetzung
Die pflegebedürftige Person muss im Anschluss an den Heimaufenthalt im Rahmen der Kurzzeitpflege wieder in die häusliche Pflege aufgenommen werden.
Der Pflegeheimplatz muss selbst vorzeitig organisiert werden.
Für die Dauer der Kurzzeitpflege ist einzusetzen
- laufendes Einkommen (80%)
- Pflegegeld
- Barvermögen ab einem Betrag von 15.000.-- €
Die Restkosten werden übernommen