Sprungziele:
Als Heilbehelfe und Hilfsmittel gelten beispielsweise:
Befreiung:Folgende Versicherte sind vom Kostenanteil zur Gänze ausgenommen:
Diesen Personenkreis betrifft eine Kostenbeteiligung nur dann, wenn die Kosten den durch die Satzung festgelegten Höchstbetrag übersteigen.Befreiung bei bestimmten Heilbehelfen/Hilfsmittel:Kein Kostenanteil ist für Heilbehelfe oder Hilfsmittel einzuheben, die:
Für orthopädische Schuhe, Anti Varus Schuhe, Korsettschuhe und ICP-Schuhe ist auch bei Vorliegen einer der angeführten Befreiungsgründe jedenfalls eine Kostenbeteiligung (Eigenanteil) in der Höhe von € 36,34 vorgesehen.Leihgeräte:Nach Vorlage einer ärztlichen Verordnung können diverse Heilbehelfe kostenlos und teilweise für die Dauer der Notwendigkeit zur Verfüfung gestellt werden.Vor der privaten Anschaffung von Behelfen empfiehlt sich, mit der Ausgabestelle in Dornbirn abzuklären, ob und unter welchen Voraussetzungen der in Frage kommende Behelf zur Verfügung gestellt werden kann. Versicherte können sich dadurch eventuell unnötige Kosten ersparen.
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