Kinder- und Jugendpsychiatrische Tagesklinik Bregenz

Zuständige Institution

Carina
St.-Antonius-Str. 7
6800 Feldkirch
Tel: +43 (0)5522 73330
Fax: +43 (0)5522 73330-8

Kontaktperson

Maria Nocker
Tel: +43 5522 73330
Logo Carina
 

Zielgruppen

1. Personen zwischen 6 und 15 Jahren mit

  • psychosomatischen und psychoneurotischen Erkrankungen
  •  sozialen und emotionalen Verhaltensstörungen
  •  neuropsychologischen Lernstörungen
  •  Wahrnehmungsstörungen, schwere zentrale Sprachstörungen (Autismus)
  • misshandelte und missbrauchte Kinder
  • spezielle kinderpsychiatrische Krankheitsbilder

2. Eltern und Bezugspersonen der zu behandelnden Kinder
3. Institutionen, Behörden, etc. in Zusammenhang mit den zu behandelnden Kindern und Bezugspersonen

Ziele/Wirkung

  • Die Eltern wissen über die Verursachung der Störung Bescheid und können daraus weitere Schlüsse und Maßnahmen ziehen.
  • Das Kind, der Jugendliche erhält eine umfassende psychotherapeutische und/oder heilpädagogische Behandlung.
  •  Das Kind, der Jugendliche kann am sozialen Leben (Familie, Schule, Peer Gruppe) wieder teilhaben.

Kernleistungen

Umfassende Abklärung kinderpsychiatrischer Krankheits- und Störungsbilder

  • mit medizinischen (kinderpsychiatrischen) Maßnahmen
  • mit psychodiagnostischen Maßnahmen
  • mit pädagogischen Beurteilungskriterien


Therapeutische Maßnahmen

  • individuumszentriert (psychotherapeutische Verfahren und funktionelle Übungen)
  • familienzentriert bzw. systemische Maßnahmen
  • soziotherapeutische und heilpädagogische Maßnahmen
  • Vernetzungsarbeit mit Krankenhäusern, Ärzten, Schulen, Kindergärten, ambulanten Familiendiensten, Kinderdörfern, etc.

Zugang

Es liegt eine ärztliche oder behördliche Zuweisung vor und eine oder mehrer der unten angeführten Bedingungen sind erfüllt, bzw. eine Behörde wünscht eine Aufnahme und eine oder mehrere der unten angeführten Bedingungen sind erfüllt:

  • Eine schwerwiegende psychiatrische Störung liegt vor (nach ICD-10).
  • Ambulante Maßnahmen haben nicht oder nur unzureichend zum Erfolg geführt.
  • Eine intensive Beobachtung soll unter ?neutralen Bedingungen durchgeführt werden.
  • Ein Kind verweigert nachhaltig den Schulbesuch und ein Schulbesuch ist unter ?normalen Bedingungen nicht mehr möglich.

Kostentragung

durch den Vorarlberger Sozialfonds (Integrationshilfe)
 
Letzte Änderung: 25.05.2010 17:50 · Zum Seitenanfang