Kinder- und Jugendpsychiatrische Beobachtungs- und Therapiestation Carina Feldkirch

Zuständige Institution

Carina
St.-Antonius-Str. 7
6800 Feldkirch
Tel: +43 (0)5522 73330
Fax: +43 (0)5522 73330-8

Kontaktperson

Dr. Wolfgang Menz
Tel: +43 5522 73330
Logo Carina
 

Zielgruppen

1. Personen zwischen 4 und 15 Jahren mit

  • psychosomatischen und psychoneurotischen Erkrankungen (zB Schmerzsyndromen, Essstörungen, Einkoten, Zwänge etc)
  • sozialen und emotionalen Verhaltensstörungen (zB Depressionen, Ängsten, Aggressionen, Belastungsstörungen)
  • neuropsychologischen Lernstörungen (ADHS, Teilleistungsstörungen)
  • Entwicklungsstörungen, Wahrnehmungsstörungen, schwere zentrale Sprachstörungen
  • misshandelte und missbrauchte Kinder und Jugendliche
  • spezielle kinder- und jugendpsychiatrische Krankheitsbilder

2. Eltern und Bezugspersonen der zu behandelnden Kinder und Jugendlichen
3. Institutionen, Behörden, etc. in Zusammenhang mit den zu behandelnden Kindern/Jugendlichen und Bezugspersonen

Ziele/Wirkung

  • Die Eltern wissen über die Verursachung der Störung Bescheid und können daraus weitere Schlüsse und Maßnahmen ziehen.
  • Das Kind, der Jugendliche erhält eine umfassende psychotherapeutische und/oder heilpädagogische Behandlung.
  • Das Kind, der Jugendliche kann am sozialen Leben (Familie, Schule, Peer Gruppe) wieder teilhaben.

Kernleistungen

Umfassende Abklärung kinder- und jugendpsychiatrischer Krankheits- und Störungsbilder (stationär und teilstationär)

  • mit medizinischen (kinderpsychiatrischen) Maßnahmen
  • mit psychodiagnostischen Maßnahmen
  • mit pädagogischen Beurteilungskriterien


Therapeutische Maßnahmen (stationär und teilstationär)

  • individuumszentrierte psychotherapeutische Verfahren und funktionelle Übungen, wie Logopädie, Wahrnehmungstherapie, Ergotherapie etc.
  • familienzentrierte bzw. systemische Psychotherapieverfahren
  • soziotherapeutische und heilpädagogische Behandlungsmaßnahmen


Ausstellen von Gutachten für besondere Fragestellungen
Vernetzungsarbeit mit Krankenhäusern, Ärzten, Schulen, Kindergärten, ambulanten Familiendiensten, Kinderdörfern, etc.

Zugang

Es liegt eine ärztliche oder behördliche Zuweisung vor und eine oder mehrer der unten angeführten Bedingungen sind erfüllt, bzw. eine Behörde wünscht eine Aufnahme und eine oder mehrere der unten angeführten Bedingungen sind erfüllt:

  • Eine schwerwiegende Störung liegt vor (nach ICD-10).
  • Ambulante Maßnahmen haben nicht oder nur unzureichend zum Erfolg geführt.
  • Eine intensive Beobachtung soll unter "neutralen Bedingungen" durchgeführt werden.
  • Eine intensive Therapie beim Kind soll unter Einbeziehung des Umfeldes durchgeführt werden.
  • Ein Kind verweigert nachhaltig den Schulbesuch und ein Schulbesuch ist unter "normalen" Bedingungen nicht mehr möglich.
  • Eine umfassende Rehabilitation oder intensive Förderung ist notwendig.

Kostentragung

durch den Vorarlberger Sozialfonds (Integrationshilfe)
 
Letzte Änderung: 18.04.2011 12:40 · Zum Seitenanfang